BGH hält Zinsanpassungsklausel der Sparkassen Zwickau und Erzgebirge für unwirksam

Die Richter des Bundesgerichtshofs bestätigten damit die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Sachsen. Einen geeigneten Referenzsinssatz legten die Richter allerdings nicht fest. Jetzt ist wieder das OLG Dresden am Ball.
Filiale der Sparkasse Zwickau. | Foto: Sparkasse Zwickau
Filiale der Sparkasse Zwickau. | Foto: Sparkasse Zwickau

Im Streit um die Anpassung von Zinsen in den Langzeitsparverträgen "Prämiensparen flexibel" der Sparkasse Zwickau und der Erzgebirgssparkasse hat es ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Sinne der Kunden gegeben. "Drei zu Null für uns", sagte Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen, auf einer Online-Konferenz in Leipzig.

Bereits registriert?Hier anmelden

Lesen Sie den vollständigen Beitrag

Erhalten Sie einen kostenfreien Zugang für 7 Tage. Es wird keine Kreditkarte benötigt und Ihr Probezugang endet automatisch nach Ablauf des Probezeitraums.

Mit Ihrem Probeabonnement erhalten Sie:

  • Zugang zu allen Inhalten
  • Erhalten Sie unsere täglichen Newsletter
  • Zugang zu unserer App
  • Muss mindestens 8 Zeichen und drei der folgenden haben: Groß-, Kleinbuchstaben, Zahlen, Symbole
    Muss mindestens 2 Zeichen enthalten
    Muss mindestens 2 Zeichen enthalten

    Erhalten Sie unbegrenzten Zugang zu allen Inhalten von FinanzBusiness für 179 € pro Quartal

    Starten Sie Ihr Abonnement hier

    Erhalten Sie unbegrenzten Zugang für sich und Ihr Team

    Starten Sie heute Ihr kostenloses Unternehmens-Probe-Abo

    Jetzt teilen

    Zum Newsletter anmelden

    Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen Ihrer Branche.

    Newsletter-Bedingungen

    Die jüngsten FinanzBusiness-Artikel

    Die GLS Bank ist bislang die einzige Bank, die Debitkarten aus Holz standardmäßig ausgibt. | Foto: GLS Bank

    Zweifel an Nachhaltigkeit der neuen Genossen-Holzkarte

    Für Abonnenten

    Lesen Sie auch