BGH hält Zinsanpassungsklausel der Sparkassen Zwickau und Erzgebirge für unwirksam
Die Richter des Bundesgerichtshofs bestätigten damit die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Sachsen. Einen geeigneten Referenzsinssatz legten die Richter allerdings nicht fest. Jetzt ist wieder das OLG Dresden am Ball.

von DANIEL ROHRIG
Im Streit um die Anpassung von Zinsen in den Langzeitsparverträgen "Prämiensparen flexibel" der Sparkasse Zwickau und der Erzgebirgssparkasse hat es ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Sinne der Kunden gegeben. "Drei zu Null für uns", sagte Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen, auf einer Online-Konferenz in Leipzig.
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