Die Saalesparkasse hat Zinsen aus Prämiensparverträgen falsch berechnet. Das erklärte das Oberlandesgericht Naumburg in einer mündlichen Verhandlung.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) hatte im vergangenen Jahr eine Musterfeststellungsklage eingereicht. An dieser haben sich bis gestern mehr als 800 Verbraucher beteiligt, die auf eine Nachzahlung hoffen können, teilte der Vzbv mit.
"Die Aussagen des Gerichts sind aus Verbrauchersicht ein wichtiger Etappensieg", kommentierte Henning Fischer, Referent beim Vzbv, in der Mitteilung. "Die Verbraucher:innen sind den ihnen zustehenden Zinsnachzahlungen nun einen großen Schritt näher gekommen."
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Unwirksame Vertragsklausel zur Zinsanpassung
Die in Halle ansässige Sparkasse sowie ihre Vorgängerinnen boten in den 1990er- und 2000er-Jahren Prämiensparverträge an, die eine unwirksame Vertragsklausel zur Zinsanpassung enthielten. Ersatzweise legte sie später in Eigenregie Kriterien fest, nach denen sie die Zinsanpassung vornahm. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind diese falsch.
Dem folgte das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg in der mündlichen Verhandlung. Im Wesentlichen inhaltsgleich hatte sich zuletzt der Bundesgerichtshof im Urteil gegen die Sparkasse Leipzig geäußert. Auch die Saalesparkasse muss die Zinsen daher neu berechnen.
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Das OLG Naumburg verkündete allerdings noch kein Urteil, sondern beauftragte zunächst einen Sachverständigen. Dieser solle die noch offenen Fragen zur Zinsberechnung klären. Mit einem Urteil sei vor 2022 nicht zu rechnen, stellte der Vzbv in Aussicht.