
Der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in einem Urteil die Rechte von Prämiensparern bei Zinsänderungen gestärkt.
In der Entscheidung zu langfristigen Sparverträgen mit variablem Zinssatz ging es um eine Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig und einen Prämiensparverträg mit flexiblem Zinssatz aus dem Jahr 1994. Die Verbraucherorganisation beanstandet vor allem die Höhe der späteren Zinssenkungen und fordert Nachzahlungen. Da zahlreiche Kreditinstitute solche flexiblen Prämiensparverträge anboten, geht das aktuelle Urteil weit über diesen Einzelfall hinaus.
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