Verbraucherzentrale sucht Prämienspar-Kunden für weitere Klagen

Ende des Jahres droht sonst die Verjährung möglicher Ansprüche - die geplanten Musterfeststellungsklagen richten sich gegen die Sparkassen Märkisch-Oderland, Mansfeld-Südharz und Stendal.
Klaus Müller, Vorstand des VZBV | Foto: VZBV
Klaus Müller, Vorstand des VZBV | Foto: VZBV

Anfang Oktober hatte der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass Sparkassen-Kunden mit Prämiensparverträgen erhebliche Nachzahlungsansprüche zustehen. Um nun die Verjährung dieser Ansprüche zu verhindern, prüft der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), ob er weitere Musterfeststellungsklagen erheben kann.

Prämiensparen: BaFin zieht gegen Banken und Sparkassen vor Gericht

Die Verbraucherschützer suchen laut einer Mitteilung besonders intensiv nach Kunden der Sparkassen Märkisch-Oderland und Mansfeld-Südharz sowie der Kreissparkasse Stendal, deren Prämiensparverträge im Jahr 2018 endeten.

"Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass die Sparkasse Leipzig die Zinsen nicht einseitig verändern darf. Aufgrund dieses Urteils können auch Kundinnen und Kunden anderer Sparkassen erhebliche Nachzahlungen verlangen. Häufig geht es dabei um mehrere tausend Euro", sagt Klaus Müller, Vorstand des VZBV.

Viele Sparkassen hätten in den vergangenen Jahren massenhaft Prämiensparverträge gekündigt. "Bei Verträgen, die im Jahr 2018 endeten, droht mit Ablauf des Jahres 2021 die Verjährung der Nachzahlungsansprüche", erklärt Müller.

Weitere Musterfeststellungsklagen geplant

Der Verband prüft Musterfeststellungsklagen gegen weitere Sparkassen, um auch deren Kunden die Möglichkeit zur Verjährungshemmung und zur Klärung ihrer Ansprüche zu bieten.

Für eine Klage gibt es aber klare Hürden: Mindestens 50 Verbraucher müssen sich beteiligen. Die Verbraucherschützer stellen klar, dass den Verbrauchern keinerlei Kosten oder sonstige Verpflichtungen entstehen. Denn er trägt die Kosten der Musterfeststellungsklage selbst, wie es in der Mitteilung heißt. Deadline ist bereits der 10. November 2021.

BGH-Entscheidung bringt kein schnelles Ende im Streit um Prämiensparverträge

Gegen einige Sparkassen wie die Saalesparkasse, die Sparkasse Nürnberg und die Stadtparkasse München laufen bereits Musterfeststellungsklagen.

Jetzt teilen

Zum Newsletter anmelden

Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen Ihrer Branche.

Newsletter-Bedingungen