Volksbanken und Sparkassen klagen gemeinsam gegen die BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Finanzinstitute zu Zinsnachzahlungen bei langfristigen Sparverträgen verpflichtet. Jetzt wehrt sich die Branche. Zwei Bankenlager gehen zusammen gegen die Aufseher vor.
Die erste gemeinsame Filiale von Volksbanken und Sparkassen. Jetzt gehen beide Lager auch gemeinsam gegen die BaFin vor | Foto: picture alliance/dpa | Boris Roessler
Die erste gemeinsame Filiale von Volksbanken und Sparkassen. Jetzt gehen beide Lager auch gemeinsam gegen die BaFin vor | Foto: picture alliance/dpa | Boris Roessler

Im Juni dieses Jahres veröffentlichte die BaFin eine Allgemeinverfügung, nach der Banken und Sparkassen hierzulande Zinsnachzahlungen bei langfristigen Sparverträgen leisten müssen. Wie das Handelsblatt heute berichtet, haben sich der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sowie der Bundesverband Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) zusammengetan, um den Widerspruch vieler Institute in einer Musterklage zu bündeln.

"Zwischenzeitlich haben wir der BaFin gemeinsam mit dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) drei Sparkassen und drei Genossenschaftsbanken als Musterbeschwerdeführer benannt und eine gemeinsame Widerspruchsbegründung eingereicht", heißt es in einem Schreiben an Vorstände und Führungskräfte der genossenschaftlichen Banken laut Handelsblatt.

70 Prozent der Institute haben Widerspruch eingelegt

Gegen die Allgemeinverfügung der BaFin haben mit 1156 Instituten etwa 70 Prozent aller Banken und Sparkassen in Deutschland Widerspruch eingelegt. Weist die Aufsichtsbehörde diese zurück, ist der Weg zu Klagen dagegen frei.

Institute soll aufklären und Zinsen nachzahlen

Ziel der Finanzaufsicht ist es, dass die Institute ihre Kunden mit lang laufenden Prämiensparverträge über unwirksame Zinsklauseln informieren. Falls die Geldhäuser falsche Zinsklauseln verwendet haben, sollen sie die Vertragslücke schließen und Verbrauchern Nachzahlungen zusagen.

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