
Im Juni dieses Jahres veröffentlichte die BaFin eine Allgemeinverfügung, nach der Banken und Sparkassen hierzulande Zinsnachzahlungen bei langfristigen Sparverträgen leisten müssen. Wie das Handelsblatt heute berichtet, haben sich der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sowie der Bundesverband Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) zusammengetan, um den Widerspruch vieler Institute in einer Musterklage zu bündeln.
Zwischenzeitlich haben wir der BaFin gemeinsam mit dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) drei Sparkassen und drei Genossenschaftsbanken als Musterbeschwerdeführer benannt und eine gemeinsame Widerspruchsbegründung eingereicht.
"Zwischenzeitlich haben wir der BaFin gemeinsam mit dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) drei Sparkassen und drei Genossenschaftsbanken als Musterbeschwerdeführer benannt und eine gemeinsame Widerspruchsbegründung eingereicht", heißt es in einem Schreiben an Vorstände und Führungskräfte der genossenschaftlichen Banken laut Handelsblatt.
70 Prozent der Institute haben Widerspruch eingelegt
Gegen die Allgemeinverfügung der BaFin haben mit 1156 Instituten etwa 70 Prozent aller Banken und Sparkassen in Deutschland Widerspruch eingelegt. Weist die Aufsichtsbehörde diese zurück, ist der Weg zu Klagen dagegen frei.
Institute soll aufklären und Zinsen nachzahlen
Ziel der Finanzaufsicht ist es, dass die Institute ihre Kunden mit lang laufenden Prämiensparverträge über unwirksame Zinsklauseln informieren. Falls die Geldhäuser falsche Zinsklauseln verwendet haben, sollen sie die Vertragslücke schließen und Verbrauchern Nachzahlungen zusagen.
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Während Dortmunder Volksbank und Stadtsparkasse München sich gut vorbereitet wähnen, ist man bei der Hamburger Sparkasse und der Nassauischen Sparkasse gar nicht vom Warnstreik betroffen. Größere Institute wie Commerzbank und ING empfehlen Kunden im Vorfeld bereits den Umstieg auf andere Zahlweisen.