
Das BGH-Urteil zum Prämiensparen vom 6. Oktober setzt Banken und Sparkassen unter Druck - heute, nur einen Tag später, zieht auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Konsequenzen: Gegen all jene, die im Sommer ihrer Allgemeinverfügung in der Sache widersprochen haben, will die Behörde den Rechtsweg einschlagen. Insgesamt betrifft das bundesweit 1.156 Institute.
Die Aufsicht plant aus verfahrensökonomischen Gründen, über einzelne Widersprüche vorrangig zu entscheiden, um anschließend verwaltungsgerichtliche Musterverfahren zu führen.
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