Deshalb verklagen Verbraucherschützer ausgerechnet die Sparkassen in Köln-Bonn und Berlin

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im April ein historisches Urteil gefällt: Banken und Sparkassen sind seitdem verpflichtet, von ihren Kunden eine Zustimmung einzuholen, wenn sie ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändern wollen.
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