
Seit gestern weiß die Berliner Sparkasse, dass sie in den Mittelpunkt einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands rückt. Es geht um das AGB-Urteil des Bundesgerichtshofs vom April und die Frage, welche Rückerstattungsansprüche sich für Kunden daraus ergeben.
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