
Zu Jahresbeginn ist die Novellierung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) in Kraft getreten. Sie soll sicherstellen, dass die gesamte Immobilienbewertung bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt. Die neue ImmoWertV 2021 vereint die bis dato einzeln und parallel geltenden Verordnungen ImmoWertV 2010, Bodenrichtwertrichtlinie, Sachwertrichtlinie, Vergleichswertrichtlinie, Ertragswertrichtlinie sowie Teile der Wertermittlungsrichtlinie 2006 in einem Gesetz.
Erleichterung bei teils mathematischen Prozessen
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