
Zwar müssen sich Online-Broker, die ihre Angebote nahezu zum Nulltarif anbieten, in Zukunft wohl darauf einstellen, dass Finanzaufseher ihnen wegen des sogenannten "Payment-for-Order-Flow (PFOF) genauer über die Schulter schauen. Andererseits gibt es derzeit auch durchaus moderate Töne aus der EU-Kommission zu dem Thema.
Beim PFOF erhalten Neobroker eine Art Rückvergütung, oft auch als Kickback-Zahlung bezeichnet, wenn sie Kundenaufträge an ausgewählte, mit ihnen verbundene, Handelsplätze vermitteln.
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