BaFin erteilt Coinbase erste Erlaubnis für Kryptoverwahrgeschäft

Die deutsche Tochter von Coinbase bekommt die erste Lizenz dieser Art in Deutschland und soll in den kommenden Wochen den Betrieb aufnehmen.
Krypto-Börse Coinbase | Foto: picture alliance / Hans Lucas | Joao Luiz Bulcao
Krypto-Börse Coinbase | Foto: picture alliance / Hans Lucas | Joao Luiz Bulcao

Die Finanzaufsicht BaFin hat erstmals einem Unternehmen die Erlaubnis zur Verwahrung von Kryptowerten gegeben. Die Coinbase Germany GmbH ist die erste Inhaberin einer solchen Kryptoverwahr-Lizenz, die neu als Finanzdienstleistung eingeführte wurde, wie die BaFin am Montag mitteilte.

Alle von der Coinbase Germany GmbH angebotenen Dienstleistungen werden nun der Aufsicht der BaFin unterliegen, wodurch "ein klarer regulatorischer Rahmen für die Erbringung des Dienstleistungsangebots für deutsche Kunden geschaffen wird", wie das Unternehmen in einer Mitteilung schreibt. Die Lizenz gilt für das Kryptoverwahrgeschäft und den Eigenhandel - beschränkt auf Kryptowerte und Rechnungseinheiten.

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Die deutsche Coinbase-Tochter soll in den kommenden Wochen den Betrieb aufnehmen. "Die Lizenzen beweisen unser großes Engagement, unseren deutschen Kunden ein sicheres und reguliertes Umfeld für den Einstieg in die Krypto-Ökonomie zu bieten", sagt Sascha Rangoonwala, Country Manager Germany bei Coinbase. "Wir wollen die Nutzung von Kryptowährungen in Deutschland steigern und freuen uns darauf, unseren deutschen Kunden unsere erstklassigen Produkte näherzubringen."

Um sich auf den Start in Deutschland vorzubereiten, baut Coinbase derzeit sein deutsches Kundensupport-Team und seine Produktpalette aus. Die lizenzierte deutsche Gesellschaft wird dabei die weltweite Coinbase- Infrastruktur nutzen und soll neben dem lokalen deutschen Service auch neue Produkte unter der Aufsicht der BaFin aufbauen.

Die BaFin hat als erste Aufsicht in Europa einen solchen Regulierungsrahmen geschaffen. Deutschland hatte im Januar 2020 die Erlaubnispflicht für das Kryptoverwahrgeschäft eingeführt. Damals wurde das Kryptoverwahrgeschäft als neuer Erlaubnistatbestand ins Kreditwesengesetz (KWG) aufgenommen.

Neues Geschäftsmodell mit BaFin-Stempel

Unternehmen, die sich um die Erlaubnis bemühen, erhoffen sich davon das Geschäft mit Kryptowerten schnell ausbauen zu können. "Da es sich dabei um ein neuartiges Geschäftsmodell handelt, hatte die BaFin bereits kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie ein interdisziplinäres, geschäftsbereichs- und referatsübergreifendes Team zusammengestellt, das sich mit den komplexen Fragen rund um das Kryptoverwahrgeschäft befasst", schreiben die Aufseher in ihrer Mitteilung.

Insgesamt 27 Anträge auf das Verwahrgeschäft

Wie aus einer Kleinen Anfrage des Bundestags-Abgeordneten Frank Schäffler hervorgeht, hatten sich insgesamt 27 Unternehmen bei der BaFin um eine Erlaubnis bemüht. Davon fallen 18 Anträge unter die Übergangsbestimmung des § 64y Kreditwesengesetzes. Sie dürfen somit ihre Tätigkeit bis zum Abschluss des Erlaubnisverfahrens fortführen. Anfang Juni lag allerdings nur ein vollständiger Antrag vor, acht weitere galten als nicht vollständig, wie das Bundesfinanzministerium auf die Nachfrage von Schäffler hin mitteilte.

Die BaFin betont aber, dass sie lediglich das Verwahrgeschäft unter ihre Fittiche nimmt. "Eine Aufsicht über die entsprechenden Kryptowerte oder Rechnungseinheiten selbst erfolgt nicht", stellt die Behörde klar. Bestehende Warnungen, insbesondere zu einzelnen Finanzinstrumenten, blieben uneingeschränkt gültig. Einzelne Cyberdevisen wie etwa der Bitcoin beaufsichtigt die BaFin nicht.

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