BaFin passt Verfahren für schwerwiegende Betriebs- und Sicherheitsvorfälle an

Die Behörde hat die Testumgebung auf ihrer elektronischen Meldeplattform freigeschaltet. Insbesondere im Falle eines Cyber-Angriffs ändern sich zum 1. Oktober die Modalitäten.
BaFin-Zentrale. | Foto: picture alliance / greatif | Florian Gaul
BaFin-Zentrale. | Foto: picture alliance / greatif | Florian Gaul

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird ihr Meldeverfahren für schwerwiegende Betriebs- und Sicherheitsvorfälle bei Zahlungsdienstleistern anpassen. Dies soll zum 1. Oktober geschehen. Bereits jetzt schaltet die Behörde jedoch die Testumgebung auf ihrer elektronischen Meldeplattform frei. Die Unternehmen können sich auf diese Weise bereits jetzt mit dem neuen Meldewesen auseinandersetzen.

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