"Es ist durchgedrungen, dass wir es ernst meinen", sagt Raimund Röseler

Der BaFin-Vorstand macht in Sachen AGB bei Banken zur Not auch Hausbesuche – und er ist nicht der einzige. Dass die Aufsicht je auf die Gegenargumente der Institute hören könnte: unwahrscheinlich.
Raimund Röseler | Foto: BaFin
Raimund Röseler | Foto: BaFin
Ulrike Barth, Tamara Weise

Die BaFin kennt kein Pardon, wenn es um das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geht. Im April 2021 hatten die Richter Klauseln für ungültig erklärt, die von der automatischen Zustimmung des Kunden ausgehen, wenn der sich bei Änderungen nicht regt.

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