Stimmrechtsberater gegen Entlastung der Credit-Suisse-Spitze für 2020

Als Grund wird die Verstrickung der Schweizer Großbank in unterschiedliche Verfahren und Untersuchungen genannt. Das Institut hatte durch die Pleiten des Hedgefonds Archegos und Greensill einen Milliardenverlust erlitten.
Firmenlogo der Credit Suisse. | Foto: picture alliance/KEYSTONE | ENNIO LEANZA
Firmenlogo der Credit Suisse. | Foto: picture alliance/KEYSTONE | ENNIO LEANZA

Mit dem Institutional Shareholder Services (ISS) empfiehlt ein zweiter einflussreicher Stimmrechtsberater den Aktionären der Credit Suisse, den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 zu verweigern.

Mängel bei Risiko- und Kontrollmechanismen

ISS verwies in einem Bericht auf eine Reihe von Risiko- und Kontrollproblemen, die mit erheblichen finanziellen und Reputations-Kosten für die Bank und damit auch für ihre Aktionäre verbunden seien. Die Credit Suisse sei in unterschiedliche rechtliche Verfahren und Untersuchungen verstrickt, erklärte ISS und verwies unter anderem auf den Zusammenbruch des Hedgefonds Archegos im Frühjahr 2021, der der Bank im vergangenen Jahr einen Milliardenverlust einbrockte. Eine Untersuchung des Vorfalls habe Mängel bei den Risiko- und Kontrollmechanismen zutage gefördert.

Zuvor hatte bereits Glass Lewis den Aktionären empfohlen, die Credit-Suisse-Spitze für das Jahr 2020 nicht zu entlasten. Die jährliche Aktionärsversammlung der zweitgrößten Schweizer Bank soll am 29. April stattfinden.

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