Wertpapierdepots und Konten von Oligarchen werden nicht einfach beschlagnahmt

Eine eingefrorene Sache darf nicht mehr veräußert, vermietet oder belastet oder anderweitig als Einkommensquelle genutzt werden, heißt es zur Umsetzung der Sanktionen seitens der zuständigen Bundesministerien.
Symbolbild | Foto: picture alliance / SULUPRESS.DE | Torsten Sukrow
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Reuters

Oligarchen, die von EU-Sanktionen gegen Russland betroffen sind, können ihr Eigentum in den meisten Fällen zumindest noch selbst nutzen. ”Eine eingefrorene Sache darf nicht mehr veräußert, vermietet oder belastet oder anderweitig als Einkommensquelle genutzt werden”, heißt es in einem Überblick der Bundesregierung zur Umsetzung der Sanktionen, den das Finanzministerium und Wirtschaftsministerium versendeten.

Dementsprechend dürfe eine Yacht beispielsweise noch im Hafen liegen, aber nicht mehr verchartert werden. Eine Eigentumswohnung dürfe weiter vom sanktionierten Eigentümer selbst genutzt, aber nicht verkauft werden. Das eigene Auto dürfe noch gefahren, aber nicht als Taxi verwendet werden.

”Auch Gelder wie Wertpapierdepots, Konten und Unternehmensbeteiligungen sanktionierter Personen werden nicht ohne Weiteres beschlagnahmt, sie werden ebenfalls (lediglich) eingefroren”, schreiben die Ministerien. Allerdings könne präventiv beschlagnahmt werden, wenn es Hinweise auf Sanktionsverstöße gebe. Darüber müssten im Einzelfall der Zoll oder die örtlichen Polizei- und Ordnungsbehörden entscheiden.

Regierung hat Task Force eingesetzt

Die Bundesregierung hat mittlerweile eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die eine effektive Durchsetzung der Sanktionen sicherstellen soll. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums sagte in Berlin, die Task Force habe bereits getagt. Sie solle den Informationsfluss zwischen den Behörden koordinieren und gewährleisten.

Geschäftsbanken in der Pflicht

Die EU-Sanktionen werden mit Inkrafttreten der jeweiligen europäischen Rechtsakte unmittelbar geltendes Recht in Deutschland. Für das Einfrieren von Vermögenswerten seien dann Geschäftsbanken und Versicherungen zuständig, erklären die Ministerien. Sie müssten darüber an die Bundesbank berichten.

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