Hanno Berger ist auf dem Weg nach Wiesbaden

Dem ehemaligen Steuerrechtsanwalt soll wegen mutmaßlich illegaler Cum-Ex-Geschäfte der Prozess gemacht werden, nachdem ihn die Schweiz jetzt ausgeliefert hat. In Wiesbaden erwartet ihn ein Haftbefehl.
Am Landgericht Wiesbaden wurde Hanno Berger schon einmal erwartet, blieb dem Cum-Ex-Prozess jedoch fern (Archivbild, provisorische Gerichtsgebäude im März 2021). | Foto: picture alliance/dpa | Boris Roessler
Am Landgericht Wiesbaden wurde Hanno Berger schon einmal erwartet, blieb dem Cum-Ex-Prozess jedoch fern (Archivbild, provisorische Gerichtsgebäude im März 2021). | Foto: picture alliance/dpa | Boris Roessler

Im Skandal um illegale Cum-Ex-Aktiengeschäfte ist die mutmaßliche Schlüsselfigur aus der Schweiz an die deutsche Justiz ausgeliefert worden. Der 71-jährige Steuerrechtsanwalt Hanno Berger wurde am Donnerstagmorgen Kriminalbeamten des BKA in Konstanz übergeben, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt erklärte.

Auslieferung Hanno Bergers nach Deutschland beschlossen 

Der Mann soll umgehend der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Wiesbaden vorgeführt werden, die den weiteren Haftbefehl verkünde. Bei der Übergabe, die auch von der Schweizer Justiz bestätigt wurde, war auch ein Frankfurter Oberstaatsanwalt dabei.

Verfahren in Wiesbaden wurde abgetrennt

Im Fall Hanno Berger hatten sowohl die hessische als auch die nordrhein-westfälische Justiz die Auslieferung des deutschen Anwalts beantragt. Damit rückt ein Prozess in Deutschland näher. Berger hätte schon im vergangenen Frühjahr bei einem laufenden Cum-Ex-Prozess am Landgericht Wiesbaden erscheinen sollen, blieb aber fern. Daher wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt.

Wiesbadener Cum-Ex-Verfahren startet im Kleinstformat 

Berger, ein früherer Finanzbeamter, gilt als einer der Architekten des Modells, bei dem sich Banken und Investoren nie gezahlte Steuern erstatten ließen. Er lebte zuletzt in der Schweiz und hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Er und sein Anwalt argumentieren unter anderem, dass die ihm vorgeworfenen Delikte in der Schweiz nicht strafbar gewesen seien.

Bei Cum-Ex-Geschäften schoben Banken und andere Finanzakteure Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag hin und her. Das Ziel des Verwirrspiels war die Erstattung von Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Der deutsche Staat büßte dadurch Schätzungen zufolge einen zweistelligen Milliardenbetrag ein.

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