Arbeitsgericht weist Klage von Ex-DWS-Nachhaltigkeitschefin ab

Desiree Fixler war von ihrem Arbeitgebers gefeuert worden und wehrte sich vor Gericht dagegen. Hintergrund ist der Streit um die von ihr erhobenen Greenwashing-Vorwürfen gegen die DWS.
DWS-Fahnen an der Frankfurter Börse. | Foto: picture alliance / Arne Dedert/dpa | Arne Dedert
DWS-Fahnen an der Frankfurter Börse. | Foto: picture alliance / Arne Dedert/dpa | Arne Dedert

Sie hatte im März vergangenen Jahres ihren Job verloren. Die frühere Nachhaltigkeitschefin der Deutsche-Bank-Fondstochter DWS, Desiree Fixler hat ihre Klage gegen die Entlassung vor dem Arbeitsgericht Frankfurt verloren.

Ihr früherer Arbeitgeber hatte die Kündigung damit begründet, Fixler habe es an "an Zugkraft" gefehlt. Fixler selbst stellt die Sache anders dar: Man habe sie entlassen, nachdem sie auf falsche Angaben zu Nachhaltigkeitsfonds im Geschäftsbericht hingewiesen und Verbesserungen angemahnt habe.

Die Gründe für die Entscheidung in dem arbeitsrechtlichen Streit wollte die Vorsitzende Richterin Ilka Heinemeyer nicht erläutern. Grund: Die Parteien waren bei der Verkündung nicht mehr anwesend. Das berichtet unter anderem die Nachrichtenagentur Bloomberg (AZ: 2 Ca 2178/21).

Berufung gegen das Urteil ist noch möglich

Fixler kann gegen das Urteil allerdings noch Berufung einlegen. Die Entscheidung gilt als ein Erfolg für DWS-Chef Asoka Wöhrmann, der Fixler entlassen hat. Sie selbst sieht sich eher als Opfer. Sie habe intern auf die große Lücke hingewiesen, die zwischen dem klaffen, was DWS öffentlich zum ESG-Engagement behaupte und was in der Realität praktiziert werde. So stelle man sich als führend im Bereich nachhaltiger Investments dar, obwohl dies nach ihrer Erkenntnis nicht der Fall war. Die DWS hat die Vorwürfe stets energisch zurückgewiesen.

Laut einem DWS-Sprecher begrüße man das Urteil, wolle sich aber nicht weiter dazu äußern. Fixler und ihre Anwältin werfen dem Gericht nun vor, es habe die Sache nicht ausreichend geprüft. "Ich bin schockiert, dass ein solcher Fall in einer 20-minütigen Verhandlung be­handelt wurde", erklärte sie gegenüber Reportern, wie Bloomberg schreibt. "Die Richter haben die ESG-Themen nicht einmal diskutiert."

Wirderspruch um Probezeit

Allerdings wurde Fixler laut Gericht bereits in der Probezeit entlassen. Das erschwert die Klage, da sie während dieser Zeit keinen Kündigungsschutz genoss. Fixler bestreitet das allerdings, wie das Handelsblatt schreibt, weil sie bereits im August 2020 für die DWS gearbeitet habe. Bereits da habe sie auf Veranstaltungen Präsentationen gehalten und auch Zugang zu vertraulichen Informationen gehabt, sagte Fixlers Anwältin Claudia von Gersdorff, Kanzlei Winterstein, in der Verhandlung.

Der Anwalt der DWS, Georg Annuß, von der Kanzlei Staudacher Annuß, erklärte, dass der Fondsanbieter Fixler eine einvernehmliche Lösung zum Beenden des Arbeitsverhältnisses angestrebt und Fixler vor der Kündigung eine Abfindung von 100.000 Euro angeboten habe. Fixler habe abgelehnt und mehr als 640.000 Euro – rund ein Jahresgehalt – gefordert. Daraufhin habe die DWS in der Probezeit gekündigt, sagte er.

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