Nach der Abwahl von drei Aufsichtsräten durch die Aktionäre ist das Kontrollgremium der Aareal Bank mit zwölf Mitgliedern wieder komplett. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt bestellte die drei vom neuen Aufsichtsratschef Hermann Wagner vorgeschlagenen Kandidaten bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung des Wiesbadener Immobilienfinanzierers, die für den 18. Mai 2022 geplant ist.
Ein Anwalt, zwei Banker
Nach Angaben der Aareal Bank rücken der Rechtsanwalt Holger Giese, der langjährige Chef der Dexia Kommunalbank Deutschland, Friedrich Munsberg, sowie Ulrich Theileis, der bis Ende 2021 stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Förderbank L-Bank in Baden-Württemberg war, neu in den Aufsichtsrat.
Ministerium mauert bei Umständen von Rausschmiss von Ulrich Theileis bei L-Bank
Der Aufsichtsrat der Bank sei schon vor Ablauf der Drei-Monats-Frist auf die durch die Satzung festgesetzte Zahl zu ergänzen, da ein dringender Fall vorliege, begründete das OLG seine Entscheidung. Im Hinblick auf das laufende Übernahmeangebot sei es von entscheidender Bedeutung für die Bank, dass "der Aufsichtsrat nicht nur beschlussfähig, sondern auch vollständig besetzt" sei.
Finanzinvestoren haben erst 3,2 Prozent der Aktien für Aareal-Kauf zusammen
Die Finanzinvestoren Advent und Centerbridge wollen sich mindestens 70 Prozent der Anteile an der Aareal Bank sichern, bis zum 19. Januar läuft noch ein Übernahmeangebot an die Aktionäre.
Petrus Advisers forcierte Absetzung der Vorgänger
Die Abwahl der drei bisherigen Aufsichtsräte hatte der Großaktionär Petrus Advisers betrieben. Der Hedgefonds setzte sich bei einer außerordentlichen Hauptversammlung Anfang Dezember aber nicht mit seinen Ersatzkandidaten durch. Daher landete der Streit um die Nachberufung vor Gericht.
Petrus Advisers pocht bei der Aareal Bank auf eigene Aufsichtsratsposten
Das Amtsgericht Wiesbaden hatte sowohl die Anträge von Petrus Advisers als auch der Bank zurückgewiesen, die drei vakanten Posten per Gerichtsbeschluss zu bestellen. Das OLG ließ Petrus Advisers abblitzen: Die von der Minderheitsaktionärin benannten drei Personen seien ja "gerade nicht von der Hauptversammlung gewählt worden", erklärte das Gericht.