Wirecard-Insolvenzverwalter Jaffé verklagt ehemalige Vorstände

Zudem richten sich die Schadensersatzforderungen von Michael Jaffé auch gegen zwei frühere Aufsichtsräte des insolventen Zahlungsdienstleisters.
Sitz der Wirecard AG in Aschheim. | Foto: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON
Sitz der Wirecard AG in Aschheim. | Foto: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON

Wirecards Insolvenzverwalter Michael Jaffé verklagt die früheren Vorstände sowie zwei ehemalige Aufsichtsräte des insolventen Bezahldienstleisters Wirecard auf insgesamt insgesamt 140 Mio. Euro. Grund sind mögliche mögliche Pflichtverletzungen bei der Vergabe dreistelliger Millionenkredite. Über die Klage berichteten heute die "Süddeutsche Zeitung", das "Handelsblatt" und die "Financial Times".

Dabei geht es vor allem um einen Kredit über 100 Mio. Euro, den der damalige Dax-Konzern der Firma Ocap aus Singapur im März 2020 gewährt hatte - nur wenige Monate bevor der Konzern im Juni 2020 Insolvenz anmelden musste. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits wegen bandenmäßigen Betrugs, Untreue und Marktmanipulation.

Konkret richtet sich Jaffés Schadensersatzklage gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun, den flüchtigen ehemaligen Vorstand Jan Marsalek, sowie die Ex-Vorstände Susanne Steidl und Alexander von Knoop. Als ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrats werden auch Wulf Matthias und Stefan Klestil verklagt.

Ziel: Die D&O-Versicherung

Mit der Klage zielt der Insolvenzverwalter - wie in solchen Fällen üblich - auf die Manager-Haftplichtversicherung der Wirecard-Vorstände und -Aufsichtsräte, die sogenannte Directors' and Officers' Liability (D&O)-Versicherung. Die zahlt allerdings nicht, wenn den betroffenen Vorständen und Aufsichtsräten eine vorsätzliche oder wissentliche Pflichtverletzungen nachzuweisen ist.

Gegen Ex-Chef Braun sowie dessen Firma MB Beteiligungsgesellschaft hat Jaffé zudem Arrestbeschlüsse in Höhe von 140 Mio. beziehungsweise 35 Mio. Euro erwirkt.

Ein Sprecher von Braun wird mit den Worten zitiert, sein Mandant weise "die geltend gemachten Ansprüche vollumfänglich zurück und wird sich gegen die Klage verteidigen." Die Klageschrift unterstelle einen Sachverhalt, der nicht zutreffe und durch Fakten widerlegt sei, so der Sprecher.

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