Wirecard-Insolvenzverwalter prüft Klage gegen Wirecard-Bilanzprüfer EY

Der Insolvenzverwalter habe Martin Jonas vom Wirtschaftsprüfer Warth & Klein Grant Thornton beauftragt, berichtet das Handelsblatt. Von der Antwort hänge ab, ob und in welcher Höhe Ernst & Young haften müsse.
Michael Jaffé | Foto: picture-alliance / Sven Simon | SVEN SIMON
Michael Jaffé | Foto: picture-alliance / Sven Simon | SVEN SIMON

Der Insolvenzverwalter des Zahlungsabwicklers Wirecard, Michael Jaffé, prüft laut "Handelsblatt" Schadenersatzansprüche gegen den langjährigen Wirecard-Bilanzprüfer Ernst & Young  (EY).

Klage in Vorbereitung

Jaffé habe dazu Martin Jonas vom Wirtschaftsprüfer Warth & Klein Grant Thornton beauftragt, berichtete das Blatt. Eine Klage sei in Vorbereitung. Im Kern gehe es um die Frage, ob EY Fehler gemacht habe und falls ja, wie schwer diese gewesen seien, sagte Jonas der Zeitung. Von der Antwort hänge ab, ob und in welcher Höhe EY haften müsse.

Eine Haftungsgrenze greife nur bei fahrlässigen Fehlern, sagte Jonas. Anders sehe es bei direktem oder indirektem Vorsatz aus. Allgemein gesprochen gelte: "Wenn Prüfer wussten, dass die Bilanz falsch war und sie trotzdem ein Testat erteilen, müssen sie unbegrenzt haften." Das gelte auch bei bedingtem Vorsatz, wenn der Schaden also billigend in Kauf genommen worden sei.

Wirtschaftsprüfer Warth & Klein Grant Thornton wird Bericht erstellen

Jonas werde nun im Auftrag Jaffes einen Report über die Arbeit von EY erstellen. Sollte Jonas zu ähnlichen Ergebnissen kommen wie der vom Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags zu Wirecard eingesetzte Sonderprüfer um den Wirtschaftsprüfer Martin Wambach, sei eine Klage gegen EY wahrscheinlich, so die Zeitung.

Das Handelsblatt hatte den Wambach-Bericht, der als geheim eingestuft worden war, in der Vorwoche öffentlich gemacht.

Wirecard-Untersuchungsausschuss engagiert Wambach als Sonderermittler 

Das Handelsblatt zitierte einen EY-Sprecher zu einer möglichen Jaffe-Klage mit den Worten: "Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu einzelnen oder potenziellen Klagen grundsätzlich nicht äußern können. Wir betonen jedoch, dass unsere Prüfer ihre Prüfungshandlungen nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt haben."

Börsen beenden Handel mit Wirecard-Aktien 

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