Schweizer Gericht weist Beschwerde Hanno Bergers gegen Auslieferung ab

Berger gilt als Vater der Cum-Ex-Geschäfte. Er hatte sich vor fast neun Jahren in die Schweiz abgesetzt. Seit Sommer sitzt er in Auslieferungshaft.
Ein Rechtsanwalt des Hauptbeschuldigten Hanno Berger hält vor dem Prozessauftakt um "Cum-Ex"-Aktiendeals im Gerichtssaal eine Akte mit der Aufschrift "Dr. Berger" in der Hand. | Foto: picture alliance/dpa | Boris Roessler
Ein Rechtsanwalt des Hauptbeschuldigten Hanno Berger hält vor dem Prozessauftakt um "Cum-Ex"-Aktiendeals im Gerichtssaal eine Akte mit der Aufschrift "Dr. Berger" in der Hand. | Foto: picture alliance/dpa | Boris Roessler
Reuters

Ein Schweizer Gericht hat die Beschwerde von Hanno Berger gegen eine Auslieferung nach Deutschland zurückgewiesen. Berger, der als einer der Schlüsselfiguren im Cum-Ex-Steuerskandal gilt, sitzt seit dem Sommer in der Schweiz in Auslieferungshaft.

Berger kann in Berufung gehen

Er kann nach der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts allerdings noch vor das Bundesgericht ziehen. Bergers Anwalt war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Der Steueranwalt und vormalige Finanzbeamte Berger hatte sich vor fast neun Jahren nach der Durchsuchung seiner Frankfurter Kanzlei nach Graubünden abgesetzt. Berger gilt für die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt als geistiger Vater des Betrugssystems, mit dem sich Investoren eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden zweimal vom Finanzamt erstatten ließen. Dazu verschoben sie um den Stichtag für die Auszahlung der Dividende herum untereinander Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch. Berger hat die Vorwürfe stets bestritten und erklärt, das Vorgehen sei ein legales Steuersparmodell.

BGH sieht Cum-Ex-Geschäfte als Straftat

Zahlreiche Finanzinstitute sind wegen Cum-Ex-Geschäften ins Visier der Ermittler geraten. Durch Cum-Ex-Geschäfte soll dem deutschen Fiskus ein Milliardenschaden entstanden sein. Der Bundesgerichtshof hatte im Juli dieses Jahres Cum-Ex-Geschäfte als Straftat bewertet.

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