'Cum-Ex'-Schlüsselfigur Hanno Berger soll nach Deutschland ausgeliefert werden

Der wegen dubioser "Cum-Ex"-Geschäfte zu Lasten der deutschen Staatskasse in der Schweiz festgenommene deutsche Anwalt Hanno Berger soll ausgeliefert werden. Die Verfügung erging am 20. August, wie das Bundesamt für Justiz der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Das Schweizer Anwaltsbüro von Berger wollte sich am Freitag auf Anfrage von dpa nicht dazu äußern, ob es in Berufung gehen wird. "Wir haben aktuell nichts zu kommunizieren", teilte es mit.
Bis zu zehn Jahre Haft
Berger ist unter anderem vor dem Landgericht Wiesbaden wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften angeklagt. Für schwere Steuerhinterziehung drohen bis zu zehn Jahre Haft. Zu Prozessbeginn in Wiesbaden im März blieb Berger aber fern, weshalb das Verfahren gegen ihn abgetrennt wurde. Berger wird zudem wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Bandenbetrug verfolgt. Nun rückt ein Prozess gegen ihn näher.
BGH bestätigt erstmals Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften
Berger, der als Schlüsselfigur in der Cum-Ex-Affäre gilt, war nach Auslieferungsgesuchen aus Deutschland am 7. Juli im Kanton Graubünden festgenommen worden. Berger wehrt sich gegen die Auslieferung und die Anklage. Am 5. August hatte das schweizerische Bundesstrafgericht seine Beschwerde gegen die Auslieferungshaft zurückgewiesen.
Hanno Berger in der Schweiz festgenommen
Beschwerde noch möglich
Gegen die Auslieferungsverfügung vom 20. August kann laut Bundesamt für Justiz Beschwerde beim Bundesstrafgericht erhoben werden. Gegen Entscheidungen des Bundesstrafgerichts wiederum könne das Bundesgericht angerufen werden, wenn es um einen besonders wichtigen Fall gehe, so eine Sprecherin des Bundesamtes für Justiz. Das Bundesgericht würde dann in letzter Instanz entscheiden. Das Prozedere kann mehrere Monate dauern.
Unterdessen teilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt mit, einen Vermögensarrest gegen Hanno Berger in der Cum-Ex-Affäre aufgehoben zu haben. Es geht um Erfolgshonorare in Höhe von 2,3 Mio. Euro für über Jahre getätigte Aktiendeals, für die Berger eigens eine GmbH gegründet haben soll. Für deren Beratung soll er das Geld kassiert haben. Für die Summe hatte das Landgericht Wiesbaden einen Vermögensarrest angeordnet. Dagegen reichte der Angeklagte, der vor dem Zugriff der Justiz in die Schweiz geflohen war, Beschwerde ein. Zurückgeforderte Kapitalertragssteuern und Solidaritätszuschläge aus den Cum-Ex-Geschäften seien aber zwischenzeitlich beglichen worden, teilte das OLG nun mit. Daher sei der Anspruch des Fiskus erloschen. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.