Safe-Forscher warnt vor zu großer Bürokratie zur Verhinderung von Greenwashing

Tobias Tröger, Direktor des Clusters "Law & Finance" am Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung (Safe), sieht in der geplanten eigenen Einheit der BaFin zur Greenwashing-Prävention eine weitere Verkomplizierung der Rechtslage.
Tobias Tröger, Direktor des Clusters "Law & Finance" am Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung (Safe) in Frankfurt. | Foto: SAFE / Uwe Dettmar
Tobias Tröger, Direktor des Clusters "Law & Finance" am Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung (Safe) in Frankfurt. | Foto: SAFE / Uwe Dettmar

Tobias Tröger, Direktor des Clusters "Law & Finance" am Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung (Safe) in Frankfurt, warnt vor überbordender Bürokratie zur Verhinderung von Greenwashing bei Anlageprodukten. Konkret bezieht er sich auf eine eigene Einheit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Vorgaben für die Benennung nachhaltiger Investmentvermögen, wie sie die Behörde derzeit plant.

Kein Mehrwert an Informationen

Dadurch würde der ohnehin unübersichtlichen europäischen Rechtslage ein weiteres "grünes" Qualitätssiegel hinzugefügt werden - ohne in der Sache einen Mehrwert an Informationen zu bieten, betont Tröger in einer Stellungnahme. Seiner Auffassung nach bedarf es keiner nationalen Richtlinie zur Erreichung der Regulierungsziele, da bereits eine Vielzahl von europäischen Gesetzgebungsinitiativen, wie insbesondere das Ecolabel-Projekt der EU-Kommission, sicherstellen würden, dass als nachhaltig beworbene Investmentprodukte auch über entsprechende Eigenschaften verfügen.

Mit der vorgeschlagenen Richtlinie werde auf nationaler Ebene ein weiteres aufsichtsrechtliches Label für grüne Investmentprodukte geschaffen, das die Rechtslage "weiter verkompliziert und mehr Verwirrung stifte als Klarheit schafft", ist Tröger überzeugt.

Labels in Form von Ratings oder Rankings gefordert

Zudem bleibe der Richtlinienvorschlag der BaFin in den entscheidenden Punkten zu vage. Ob Kapitalverwaltungsgesellschaften ihre Produkte als nachhaltig bezeichnen dürfen, richtet sich laut BaFin-Entwurf unter anderem nach der Green-Finance-Agenda der EU in Form der "Sustainable Finance Disclosure Regulation" (SFDR). Nur strotze die SFDR-Definition vor deutungsoffenen Tatbestandsmerkmalen, sagt Tröger. "Eine Bezugnahme auf diese Definition von Nachhaltigkeit schafft damit gerade kein Label mit echtem informationellem Mehrwert für Kapitalanleger", ist er überzeugt.

Als Label bezeichnen die Autoren in ihrem Arbeitspapier ein "leicht verständliches Gütesiegel, wie etwa ein Ranking oder ein Rating", das relevante Rohdaten bündelt und bewertet. Labels richten sich vor allem an Investoren wie private Kleinanlegerinnen und Kleinanleger, die nicht über die Zeit, Ressourcen und Kenntnisse verfügen, sich anhand von Rohdaten ein eigenes Urteil zu bilden.

Stärkere Überprüfung in der Praxis

Daher halten Tröger und sein Kollege Sebastian Steuer es für aussichtsreicher, Greenwashing von Fall zu Fall durch die laufende Aufsichtspraxis der BaFin zu kontrollieren. Dafür stehe zum Beispiel das Irreführungsverbot im Kapitalanlagegesetzbuch zur Verfügung. Auch andere Aufsichtsbehörden, wie die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC, verfolgten primär einen solchen Ansatz.

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