Die neuen Basel-III-Regeln der EU-Kommission werden streng, aber die Übergangsfristen lang

Die durchschnittlichen Kapitalanforderungen der Banken werden sich nach den Vorschlägen der EU-Kommission erhöhen. Für Kredite an nicht geratete kleine und mittelständische Unternehmen soll es eine längere Übergangsfrist geben.
Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der EU-Kommission | Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Ronald Wittek
Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der EU-Kommission | Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Ronald Wittek

Die Belastungen der europäischen Banken durch die Umsetzung der geplanten Basel-III-Regelungen fallen deutlich geringer aus als lange Zeit befürchtet, wie verschiedene Medien mit Bezug auf Entwürfe der Reformdokumente berichten.

In ihren Umsetzungsvorschlägen rechnet die EU-Kommission unter Verweis auf eine Folgenabschätzung laut Börsen-Zeitung darauf, dass sich die durchschnittlichen Kapitalanforderungen an die Banken bis 2025 um lediglich 0,7  bis 2,7 Prozent erhöhen und langfristig, nach Ablauf der Übergangsperiode 2030, um 6,4  bis 8,4  Prozent. Vizepräsident Valdis Dombrovskis wird die Vorschläge in der nächsten Woche zusammen mit Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness, öffentlich vorstellen.

Unter anderem sehen die Vorschläge die Einführung eines Output Floor zur Be­schränkung bankinterner Mo­delle vor, wie die Börsen-Zeitung schreibt. Eine Verrechnung verschiedener Kapitalpuffer, wie von Banken gefordert, soll es dabei nicht geben.

Verpflichtende Vorgaben für Banken aus Drittstaaten

Überraschend stark zieht die EU-Kommission zudem die Zügel für Banken aus Drittstaaten an, für die es erstmals verpflichtende Vorgaben für ihre Zweigstellen in der EU geben soll, so die Börsen-Zeitung. Dies betreffe unter anderem britische Banken.

Die Regelungen auf Neuzulassungen für alle der derzeit 106 Zweigstellen laufen in den nächsten eineinhalb Jahren aus. Geplant ist dann je nach Größe eine unterschiedliche Regulierung.

ESG-Risken sollen stärker gewichtet werden

Die Basel-III-Umsetzung soll nach dem Willen der EU-Kommission auch den ESG-Risiken (Environmental, Social, Governance) ein stärkeres Gewicht in der Finanzmarktregulierung geben. Die heutigen EU-Kapitalregeln (CRD/CRR) werden an verschiedenen Stellen geändert, um insbesondere die Aufsicht zu stärken. Einen sogenannten Green Supporting Factor, eine Art Rabatt auf die Kapitalanforderungen im Falle grüner Finanzierungen, soll es laut Börsen-Zeitung nicht geben.

Lange Übergangsregelung

Beim Umgang mit Krediten für Unternehmen, die kein externes Rating vorweisen können, schlägt Brüssel zunächst ein Übergangsregime bis Ende 2029 vor, um Störungen bei der Kreditvergabe insbesondere im Mittelstand zu vermeiden. Während der Übergangszeit dürfen Banken auf ihre Forderungen gegenüber den betroffenen Unternehmen noch ein bevorzugtes Risikogewicht von 65  Prozent des Standardwertes anwenden.

Darlehen an Unternehmen, deren Kreditwürdigkeit nicht von einer Ratingagentur beurteilt wurde, müssen künftig als riskanter eingestuft werden, schreibt das Handelblatt. Das bedeutet, Banken müssen solche Darlehen mit mehr Eigenkapital unterlegen. Damit die Darlehen für die Banken dann noch rentabel sind, dürften die Zinsen dafür deshalb steigen. Für eine Übergangsphase bis Ende 2029 soll es für Banken aber immerhin eine Art "Rabatt" für solche Kredite geben.

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