Bad Bank der WestLB muss für Cum-Ex-Steuerschulden geradestehen

Portigon obsiegt im Rechtsstreit. Der Abwicklungsanstalt der Landesbank, die 2012 vom Markt verschwunden war, fehlt es aber an Eigenkapital. Es beläuft sich nur noch auf rund 690 Mio. Euro. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht.
Der verblasste Schriftzug der ehemaligen WestLB. | Foto: picture alliance / dpa | Martin Gerten
Der verblasste Schriftzug der ehemaligen WestLB. | Foto: picture alliance / dpa | Martin Gerten
Reuters

Die Bad Bank der zerschlagenen WestLB muss nach einem Gerichtsurteil Steuerschulden von rund einer Milliarde Euro aus Cum-Ex-Geschäften übernehmen. Das Landgericht Frankfurt gab am Mittwoch einer entsprechenden Klage der ebenfalls aus der WestLB-Erbmasse hervorgegangenen Portigon statt, wie das Gericht mitteilte. Die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) habe für die Steuerschulden einzustehen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Aktenzeichen 2-27 O 328/20). Es kann binnen eines Monats mit der Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main angefochten werden. Von der EAA war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Land und Sparkassen sind an der EAA beteiligt

Die WestLB war 2012 nach einer langen Kette von Skandalen, Fehlspekulationen und Rangeleien um öffentliche Garantien und Finanzspritzen auf Druck der EU-Kommission aus der Bankenlandschaft der Bundesrepublik verschwunden. Aus dem einstigen Flaggschiff der Landesbanken gingen Portigon und die EAA hervor. Während Portigon dem Land NRW und der landeseigenen Förderbank NRW BANK gehören, sind an der EAA neben dem Land auch die beiden nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände beteiligt.

Eigenkapital wird knapp

Die EAA hatte milliardenschwere Vermögenswerte und Verpflichtungen der ehemaligen WestLB übernommen. Bei der Abwicklung soll sie insbesondere drohende Verluste für die öffentlichen Haushalte möglichst vermeiden. Im Halbjahr belief sich ihr Eigenkapital auf noch knapp 690 Mio. Euro. 

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