Laut einem Bericht der FAZ versucht Portigon die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) zu verklagen. Vor dem Landgericht Frankfurt fordert die Rechtsnachfolgerin der WestLB einen Teil der Steuerforderungen zurück, die sie wegen der Cum-Ex-Geschäfte der ehemaligen Landesbank zahlen soll.
Land ist an Klägerin und Verklagter beteiligt
Das kuriose: Sowohl Klägerin und als auch Verklagte sind Nachfolgegesellschaften der WestLB und das Land NRW ist sowohl an Portigon als Alleineigentümerin, als auch an der EAA mit 48 Prozent beteiligt.
Portigon wurde gegründet, um die Pensionslasten der Mitarbeiter zu schultern, die EAA soll den Wertpapierbestand der gescheiterten Landesbank abbauen. Gut 50 Prozent der NRW-Beteiligung an der EAA gehören den beiden nordrhein-westfälischen Sparkassen-Verbänden, jeweils knapp ein Prozent halten die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, die als öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften in der kommunalen Selbstverwaltung tätig sind.
NRW greift nach dem Geld der Sparkassen
Angesichts dieser Konstellation erscheint es nun so, als ob die Portigon-Alleineigentümerin NRW mit der Klage den EAA-Beteiligten, also vor allem den Sparkassen, in die Tasche greifen will, um die hohen Cum-Ex-Risiken der WestLB nicht alleine schultern zu müssen.
Dabei geht es laut dem FAZ-Bericht um mehr als 500 Mio. Euro, die man von der EAA fordert. Da die EAA gerade einmal über Stammkapital in genau dieser Höhe verfügt, wäre das bei einer Niederlage vor Gericht womöglich aufgebraucht.
In dem Streit geht es um Steuernachforderungen aus den Jahren 2005 bis 2008, aufgrund derer erwartet Portigon für das Jahr 2020 statt zuvor 100 Mio. Euro nun 600 Mio. Euro Verlust. Damit wäre ein Großteil des Eigenkapitals aufgebraucht. Im März 2021 musste das Land NRW Portigon bereits mit 160 Mio. Euro Eigenkapital stützen, weitere Kapitalspritzen sind nicht ausgeschlossen.
Land NRW muss bei Portigon-Bank Geld für Cum-Ex-Schäden nachschießen