WestLB-Nachfolgerin soll Cum-Ex-Schuld begleichen

Portigon soll als Nachfolgerin der WestLB knapp 450 Millionen Euro Steuern nachzahlen. Die hohe Forderung stammt aus Cum-Ex-Geschäften. Doch die Bank windet sich bei der Nachzahlung.
Schriftzug der ehemaligen WestLB | Foto: picture alliance / imageBROKER
Schriftzug der ehemaligen WestLB | Foto: picture alliance / imageBROKER

Die Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Landesbank, die Portigon AG, bereitet sich offenbar auf eine hohe Steuerrückzahlung aufgrund der Cum-Ex-Geschäfte vor. Laut Presseberichten soll eine zweistelliger Anzahl von Personen der ehemaligen WestLB in die Geschäfte verstrickt gewesen sein. Es gilt als sicher, dass es zu einem Strafprozess gegen die von der Staatsanwaltschaft Köln Beschuldigten kommt.

Dem aktuellen Geschäftsbericht ist zu entnehmen, dass die Bank für 2006 und 2007 Nachzahlungen von insgesamt 302,5 Millionen Euro an das Finanzamt leisten soll. Weitere Forderungen in Höhe 151,1 Mio. Euro stehen zudem für 2005 im Raum. Es wäre der höchste Betrag, der bislang als Rückzahlung an den Fiskus aus den Cum-Ex-Geschäften in Deutschland geflossen ist.

Schon lange ist bekannt, dass gegen mehrere ehemalige Mitarbeiter der WestLB im Umfeld der Cum-Ex-Geschäfte ermittelt wird. Die Bank soll einer der großen Player im Reigen um die mehrfache Erstattung der Kapitalertragssteuer gewesen sein. Dabei handelten Banken und Händler Aktien vor (cum) und nach (ex) dem Dividendenstichtag.

Verjährt und in der Summe bestritten

Zahlen will die Portigon die Summe aber nicht ohne weiteres. In ihrem Finanzbericht weist die Bank darauf hin, dass die Ermittlungen, die im Juni 2016 von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf eingeleitet und im Mai 2020 an die Staatsanwaltschaft Köln übergeben wurden, noch nicht abgeschlossen sind.

Die Portigon AG stehe aber weiterhin mit den Ermittlungsbehörden in Kontakt und kooperiere bei der Sachverhaltsaufklärung. Zahlen will sie selbst aber nicht unbedingt. "Die im Dezember 2019 erhaltenen Rückforderungsbescheide sind wegen des Einspruchs der Bank bislang nicht rechtskräftig", schreibt die Portigon in ihrem Finanzbericht.

Die in Betracht kommenden möglichen Rückforderungen in Höhe von 151,5 Mio. Euro für 2005 seien zahlungsverjährt und werden auch der Höhe nach nicht anerkannt. Nach Überzeugung der Portigon liegen "die weiteren Voraussetzungen für eine Rückforderung, insbesondere die subjektiven Voraussetzungen, nicht vor". Auch gegen die Bescheide von 2006 und 2007 hat die Bank Einspruch eingelegt.

Hoffnung auf gerichtliche Neubewertung

Die Bank hofft wohl auf eine Neubewertung des Postens: "In Bezug auf die Dividendenarbitragegeschäfte der ehemaligen WestLB ist es nicht ausgeschlossen, dass auf der Grundlage neuer Umstände, insbesondere neuer gerichtlicher Entscheidungen, bzw. aufgrund neuer Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Köln bzw. der Steuerfahndung, eine andere Bewertung, auch der bereits jetzt vorliegenden Tatsachen, erforderlich werden kann", heißt es im Geschäftsbericht.

Das könne in der Zukunft sowohl zu weiteren zusätzlichen Rückstellungen (z. B. für das ebenfalls im Fokus stehende Jahr 2005), als auch zu einer Auflösung bisher gebildeter Rückstellungen führen.

Am Ende bleibt der Steuerzahler

Denn die Frage, wer die Forderung des Finanzamts am Ende begleichen muss, könnte noch zu Streit führen. Mögliche Adressen wären die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) als Bad Bank der WestLB, die aber schon abgewunken hat, oder Investoren, die Hybridkapital an der Portigon halten, die aber bereits eine erste Klage hierzu beim Landgericht Düsseldorf eingereicht haben.

Bleibt die Steuerschuld an der Portigon hängen, zahlt am Ende doch wieder der durch die Cum-Ex-Geschäfte geprellte Steuerzahler - denn die Bank gehört direkt und über die staatseigene NRW.Bank dem Land Nordrhein-Westfalen.

Bis Ende 2019 hat die Bundesrepublik über eine Milliarde Euro aus Cum-Ex-Betrugsfällen zurückgeholt.
Staat holt über eine Milliarde Euro aus Cum-Ex-Betrug zurück

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