EuGH stärkt Verbraucherrechte bei Kreditverträgen

Das höchste Gericht der EU konkretisierte am Donnerstag in einem Urteil, welche Angaben entsprechende Verträge enthalten müssen. Hintergrund des EuGH-Urteils sind mehrere Fälle, die am Landgericht Ravensburg verhandelt werden.
Sitzung des Gerichtshofs der Europäischen Union | Foto: Gerichtshof der Europäischen Union
Sitzung des Gerichtshofs der Europäischen Union | Foto: Gerichtshof der Europäischen Union
DPA, Erhard Krasny

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Kreditverträgen gestärkt. Das höchste Gericht der EU konkretisierte am Donnerstag in einem Urteil, welche Angaben entsprechende Verträge enthalten müssen.

Dazu gehören etwa genaue Prozentsätze bei Verzugszinsen, wie aus dem Richterspruch hervorgeht. Auch die Berechnungsmethode einer bei vorzeitiger Rückzahlung fälligen Entschädigung muss demnach für einen Durchschnittsverbraucher in einer "leicht nachvollziehbaren Weise" angegeben werden (Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20).


Nach Einschätzung von Christoph Herrmann von der Stiftung Warentest hilft das Urteil vielen Schuldnerinnen und Schuldnern weiter. "Die meisten von ihnen können jetzt ihre alten Kreditverträge widerrufen, auch wenn seit Vertragsabschluss schon viele Jahre vergangen sind", sagte Hermann.

Widerrufene Autokreditverträge

Die Verfahren vor dem EuGH betreffen Autokreditverträge der Volkswagen Bank und der BMW Bank, führte Anwalt Christof Lehnen aus Trier in einer Mitteilung aus."Die vom EuGH gerügten Fehler finden sich in allen Verbraucherkreditverträgen aller in Deutschland tätigen Banken seit 2010. Es ist kaum ein Kreditvertrag denkbar, der nicht widerrufbar ist."

Die an dem Verfahren beteiligte Kanzlei Gansel Rechtsanwälte führte aus, dass von dem Urteil nahezu alle privaten Verbraucherdarlehen betroffen sind. "Ausgenommen sind lediglich Verbraucherkredite mit Grundpfandrecht, also vor allem Immobilien."

Hintergrund des EuGH-Urteils sind mehrere Fälle, die am Landgericht Ravensburg verhandelt werden. Dabei wurden Autokreditverträge widerrufen, lange nachdem die Frist abgelaufen war. Begründet wurde dies von den Verbrauchern damit, dass in den Verträgen wichtige Angaben gefehlt hätten.

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