EuGH deckelt Widerrufsrecht bei Anschlusszinsvereinbarung

Können online oder am Telefon geschlossene Kreditverträge widerrufen werden? Der EuGH sagt nein - und gibt damit der Sparkasse Südholstein Recht.
Europäischer Gerichtshof in Luxemburg | Foto: picture alliance / dpa
Europäischer Gerichtshof in Luxemburg | Foto: picture alliance / dpa
DPA

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zu Widerrufsrechten bei online oder telefonisch geschlossenen Kreditverträgen klargestellt: Eine Vereinbarung zur Änderung von Zinssätzen bei einem laufenden Darlehen ist im Sinne des EU-Rechts kein neuer Vertrag und es ist für Bankkunden kein Grund zur Kündigung, wenn sie vor einer solchen Vereinbarung nicht über Widerrufsrechte belehrt wurden.

Das entschieden die EU-Richter am Donnerstag in einem Rechtsstreit aus Deutschland (Rechtssache C-639/18).

Streit zwischen Kundin und Sparkasse Südholstein

Eine Kundin der Sparkasse Südholstein hatte 2008 und 2010 Anschlusszinsvereinbarungen für drei Darlehen aus den 1990er Jahren geschlossen. 2015 wollte sie diese mit der Begründung widerrufen, sie sei vor den "im Fernabsatz" getroffenen Vereinbarungen nicht wie nach EU-Recht vorgeschrieben über ihr Widerrufsrecht informiert worden.

Sie wollte von der Bank Zins- und Tilgungszahlungen sowie Kontoführungsentgelt zurück. Die Sparkasse hielt entgegen, es gebe für die Anschlusszinsvereinbarung kein gesondertes Widerrufsrecht.

Änderungsvereinbarung ist kein geschützter Vertrag

So sieht das auch der EuGH. Eine solche Änderungsvereinbarung sei kein "Finanzdienstleistungen betreffender Vertrag" im Sinne der einschlägigen EU-Richtlinie, wenn sich Laufzeit und Umfang des Darlehens oder andere Vertragsklauseln nicht änderten. Die Richtlinie solle ein hohes Verbraucherschutzniveau sichern. Dafür sei es aber nicht unbedingt erforderlich, solche Änderungsvereinbarungen als neuen Vertrag über Finanzdienstleistungen zu qualifizieren.

Jetzt teilen

Zum Newsletter anmelden

Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen Ihrer Branche.

Newsletter-Bedingungen

Die jüngsten FinanzBusiness-Artikel

Die GLS Bank ist bislang die einzige Bank, die Debitkarten aus Holz standardmäßig ausgibt. | Foto: GLS Bank

Zweifel an Nachhaltigkeit der neuen Genossen-Holzkarte

Für Abonnenten

Lesen Sie auch