EuGH klärt Beihilfen für Banken

Ein Streitfall vor dem Europäischen Gerichtshof klärt die Frage, unter welchen Voraussetzungen finanzielle Unterstützung durch den Einlagensicherungsfonds dem Staat zuzurechnen ist oder nicht.
Sitzung des Gerichts | Foto: Gerichtshof der Europäischen Union
Sitzung des Gerichts | Foto: Gerichtshof der Europäischen Union

In einem Urteil über Hilfen des italienischen Einlagensicherungsfonds für die seinerzeit angeschlagene Banca Tercas hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) einige grundsätzliche Feststellungen über Beihilfen für Banken getroffen. Im Zentrum der Rechtssache stand die Klärung der Frage, ob die finanzielle Unterstützung durch den Einlagensicherungsfonds dem Staat zuzurechnen ist oder nicht, schreibt die Börsen-Zeitung.

Der EuGH bestätigte das Urteil der ersten Instanz, gegen das die EU-Kommission Berufung eingelegt hatte. Die Richter halten der EU-Kommission vor, nicht überzeugend belegt zu haben, dass die Intervention eines Einlagensicherungsfonds, der weder eine staatliche Einrichtung noch ein öffentliches Unternehmen ist, dem Staat zuzurechnen sei. Geklagt hatten der italienische Staat, die Volksbank von Bari und der Einlagensicherungsfonds.

Im konkreten Fall war die Hilfe in Form der Deckung des negativen Eigenkapitals der Banca Tercas die Bedingung gewesen, dass die Volksbank Bari Tercas übernahm, berichtet die Börsen-Zeitung weiter. Die Banca Tercas war zuvor unter Sonderverwaltung gestellt worden.

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