Bankenaufsicht erwartet keine Welle von Dividenden-Ausschüttungen

Der für die Bankenaufsicht zuständige BaFin-Exekutivdirektor, Raimund Röseler, geht nicht davon aus, dass es bei den Instituten zu Nachholeffekten kommt. Negative Folgen der Corona-Pandemie befürchtet er nicht.
BaFin-Exekutivdirektor Raimund Röseler | Foto: picture alliance / dpa | Arne Deder
BaFin-Exekutivdirektor Raimund Röseler | Foto: picture alliance / dpa | Arne Deder
Reuters

Die Finanzaufsicht BaFin rechnet nach Aufhebung von Dividenden-Einschränkungen seitens der Europäischen Zentralbank nicht mit einer Welle von Ausschüttungen der deutschen Banken. "Viele Institute haben ja auch schon im Laufe dieses Jahres ausgeschüttet, aber auf sehr vorsichtigem Niveau", sagte der für die Bankenaufsicht zuständige BaFin-Exekutivdirektor Raimund Röseler der Hauszeitschrift "BaFin Journal". Er gehe davon aus, dass das so bleibe. "Ich erwarte nicht, dass es einen Nachholeffekt geben wird."

Einschränkungen fallen im Oktober

Geldhäuser in der Euro-Zone dürfen ab Oktober wieder ohne Einschränkungen Dividenden zahlen. Die EZB hatte im Juli angekündigt, sie werde dann Kapital- und Ausschüttungspläne der Banken wieder wie vor der Pandemie bewerten. Finanzinstitute sollten aber weiter zurückhaltend agieren. "Wir werden nicht mehr verlangen, dass die Institute uns ihre Dividendenpläne vorher anzeigen", sagte Röseler. Die BaFin gehe aber natürlich davon aus, dass die Institute nur dann ausschütten, wenn sie sich das leisten können. Die Aufsicht schaue sich jeden Einzelfall an.

Röseler zufolge ist die deutsche Bankenbranche bislang gut durch die Corona-Krise gekommen. Das werde nach den derzeitigen Erkenntnissen auch so bleiben, sagte er. "Es gibt zwar durchaus einzelne Institute, um die wir uns Sorgen machen müssen." Aber das seien überwiegend die, die auch schon vor der Corona-Pandemie auf wackligen Beinen gestanden hätten.

Risikovorsorge wegen Cum-ex-Urteil

Das Cum-ex-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) entsprach aus Röselers Sicht den Erwartungen der allermeisten Banken. "Deswegen dürfte der größte Teil der Institute auch in entsprechendem Ausmaß Risikovorsorge getroffen haben", sagte er. Die Aufsicht schaue aber, ob es in dem einen oder anderen Fall noch Nachbesserungsbedarf gebe, auch bei den Rückstellungen.

Der BGH hatte Ende Juli in seinem Urteil sogenannte Cum-Ex-Geschäfte der Banken als strafbar bewertet. Mit den Transaktionen wurde der Staat um Milliardenbeträge betrogen. Finanzexperten hoffen nun, dass der Staat weitere Summen zurückholen kann.

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