BaFin plant Regeln gegen Greenwashing bei Geldanlagen
Die Aufseher haben neue Regeln vorgeschlagen, um Finanzprodukte, die nur so tun als ob sie ESG-konform sind, besser von echten nachhaltigen Investments unterscheiden zu können. Verbraucherschützer begrüßen den Vorstoß, aus der Fondsbranche kommt Kritik.
Finanzprodukte, die eine positive Bilanz in den Sachen Umwelt Soziales und Unternehmensführung (Environment, Social, Governance - kurz ESG) haben, boomen. Aber wie erkennen Anleger, welche Finanzprodukte wirklich ESG-konform sind - und welche nur so tun als ob?
Die BaFin will Abhilfe schaffen und geht gegen das sogenannte Greenwashing bei Geldanlagen vor. Dazu hat sie am Montag einen Richtlinien-Entwurf veröffentlicht, der Fonds, die als nachhaltig beworben werden, unter anderem verpflichtet, künftig mindestens 75 Prozent ihrer Anlagen nachhaltig zu investieren.
Alternativen aufgezeigt
Alternativ zur Mindestinvestitionsquote können Fonds auch eine nachhaltige Anlagestrategie etwa in Form eines Best-in-Class-Ansatzes verfolgen. Zudem soll die Auflage eines nachhaltigen Investmentvermögens über die Nachbildung eines nachhaltigen Index möglich sein.
Laut dem BaFin-Entwurf müssen die Vermögensgegenstände außerdem wesentlich dazu beitragen, Umwelt- oder soziale Ziele zu erreichen. Hinzu kommen Höchstgrenzen, beispielsweise dürfen maximal zehn Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen stammen.
"Wo ESG draufsteht, muss auch Nachhaltigkeit drin sein", so Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch, der bei der BaFin aktuell auch den Bereich Wertpapieraufsicht/Asset Management leitet, in einer Mitteilung. Die BaFin genehmigt die Anlagebedingungen von Investmentvermögen nur, wenn auch deren Bezeichnung und Vermarktung nicht irreführend ist.
Lob von Verbraucherschützern
"Auch bei Geldanlagen besteht die Gefahr von Greenwashing. Es ist deshalb gut, dass die BaFin die Anbieter von Nachhaltigkeitsfonds dazu verpflichten will, dass sie im Kern auch nachhaltig anlegen", sagt Klaus Müller, Vorstand des VZBV, in einer Mitteilung. Aber auch der Gesetzgeber sei gefordert. Die Mehrheit der Verbraucher erwartet, dass als nachhaltig beworbene Anlagen auch zu konkreten Veränderungen führen, also zum Beispiel Treibhausgasemissionen reduzieren oder Sozialstandards verbessern. "Bei vielen Geldanlagen ist eine solche Wirkung allerdings unklar", kritisiert Müller.
Daher müsse sich die Bundesregierung für klare Standards und Definitionen einsetzt: "Anlagen sollten nur als nachhaltig bezeichnet werden, wenn sie einen messbaren Beitrag zu Nachhaltigkeitszielen leisten und mehr sind als reine Werbeversprechen", so der VZBV-Vostand.
Gegenwind aus der Fondsindustrie
Die Fondsindustrie hat nun bis zum 6. September 2021 Zeit, sich zu den Plänen der Finanzaufsicht zu äußern. Dort beurteilt man den vermeintlichen Alleingang der BaFin als kontraproduktiv, obwohl er bereits Verbesserungen gegenüber dem ersten Vorschlag gebe.
"Die BaFin hat viele unserer Bedenken berücksichtigt, dennoch sind noch nicht alle kritischen Punkte ausgeräumt", sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI. So reicht dem BVI die Senkung der Mindestquote für Investitionen in nachhaltige Vermögensgegenstände von zuvor vorgeschlagenen 90 auf 75 Prozent noch nicht aus. Der Anteil sei in der Praxis mangels ausreichend geeigneter Anlagen kaum umsetzbar.
Neue nachhaltige Fonds würden angesichts der drohenden Regulierung nach Luxemburg abwandern, befürchtet der BVI. "Die BaFin hätte damit der Strategie der Bundesregierung, Deutschland zum führenden Standort für nachhaltige Finanzprodukte zu machen, einen Bärendienst erwiesen", heißt es in einem Statement des Verbands.
Bislang gibt es weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene verbindliche Regelungen dazu, wann ein Fonds als nachhaltig bezeichnet oder vertrieben werden darf.
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