Verband befürchtet Schwächung des Pfandbriefs durch geplante Novelle

Das Auseinanderklaffen von Beleihungswert und Marktwert von Immobilien wird durch den Entwurf der Beleihungswertverordnung nicht korrigiert. Der VDP fürchtet, dass der Pfandbrief bei Finanzierungen damit an Bedeutung verliert.
Louis Hagen, Präsident des VDP | Foto: Verband deutscher Pfandbriefbanken
Louis Hagen, Präsident des VDP | Foto: Verband deutscher Pfandbriefbanken

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (VDP) übt deutliche Kritik an der geplanten Novelle der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV), wie aus einem Interview der Börsen-Zeitung mit dem Präsidenten des VDP, Louis Hagen, hervorgeht.

Insbesondere eine zu geringe Absenkung der Kapitalisierungszinssätze, die nur eingeschränkte Zulassung computergestützter Bewertungsverfahren und die belastende Gesamtwirkung aller Änderungen können die Bedeutung des Pfandbriefs bei der Refinanzierung von Immobilienkrediten gefährden, ist die Befürchtung.    

Beleihungswert und Marktwert fallen auseinander

2006 wurde die BelWertV in das Pfandbriefgesetz integriert. Seither sind die Immobilienpreise kräftig gestiegen und die Zinsen niedrig. Dies führte zu einem Auseinanderklaffen von Beleihungswert und Marktwert.

Angesichts des krassen Auseinanderfallens von Marktwerten und Beleihungswerten er­wartete der Verband eine Anpassung der Kapitalisierungszinssätze. "Die jetzt vorliegenden Vorschläge betrachten wir als bei weitem nicht ausreichend", zitiert die Börsen-Zeitung Hagen. Der Beleihungswert liege teilweise unter 50 Prozent des Marktwerts.

Jährliche Bewertung von Immobilien

Als Verschärfung der bisherigen Regelung sieht die Kreditwirtschaft auch die von der BaFin vorgeschlagene Vorgehensweise bei der Kontrolle der Bewertungen an. Dabei werde sogar über die Bestimmungen der EU-Bankenverordnung (CRR) hinausgegangen. Der neue Entwurf schreibe eine jährliche Überprüfung und damit eine Neubewertung aller Immobilien vor, was laut Hagen einen "irrsinnigen Arbeitsaufwand", nach sich ziehen würde.

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