Sozialgericht kritisiert Finanzberater-Modell der Deutschen Bank
In einem konkreten Fall entschieden die Richter, das ein angeblich selbstständiger Berater im Privatkundengeschäft gar nicht so selbstständig arbeitet. Die Bank legt nun Berufung gegen das Urteil ein.

von ULRIKE BARTH
Ein Urteil des Sozialgerichts Frankfurt zieht ein Berater-Modell der Deutschen Bank in Zweifel. Das Institut stützt sich im Privatkundengeschäft - meist da, wo es keine eigenen Filialen mehr hat - auf ein System von rund 1300 selbstständigen Finanzberatern, die als Handelsvertreter gelten. Sie werden nur nach Geschäftsabschluss bezahlt - Sozialversicherungsbeiträge fallen also nicht an.
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