Sparkasse Hegau-Bodensee kämpft für 20-Euro-Entgelt beim Darlehenskontoauszug

In erster Instanz hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Klage gegen die erhobenen Kosten gewonnen. Aber der Rechtsstreit ist noch nicht vorbei - das Institut hat Revision eingelegt, die Verbraucherschützer freut das.
Haus und Darlehensvertrag (Symbolbild) | Foto: picture alliance / Klaus Ohlenschläger | Klaus Ohlenschläger
Haus und Darlehensvertrag (Symbolbild) | Foto: picture alliance / Klaus Ohlenschläger | Klaus Ohlenschläger

Die Sparkasse Hegau-Bodensee verschickte bislang für ihre Darlehenskonten bei Immobilienfinanzierungen proaktiv Jahreskontoauszüge und verlangte dafür 20 Euro pro Jahr. Ein zuvorkommender Service für die Kunden, sagte das Institut aus Singen. Ein unerhörtes Kostenabdrücken, sagt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Vor allem aber geht es um die Frage: Ist das erhobene Entgelt überhaupt rechtens?

Verbraucherzentrale gewinnt erste Instanz

Eine erste Entscheidung gab es jetzt vom Landgericht Konstanz, welches der Klage der Verbraucherzentrale stattgegeben hat. Grund dafür ist, dass es sich um eine einzelfallunabhängige, pauschale Vergütung für die Erstattung einer rechtlich nicht geschuldeten Sonderleistung handelt. Der Kunde braucht den Auszug also nach geltendem Recht nicht, er wird ihm aber trotzdem zugeschickt, deshalb ist das Entgelt nicht erlaubt.

Die baden-württembergische Sparkasse sieht das anders: "Wir sind jedoch anderer Auffassung bezüglich der Interpretation der Entgeltklausel und haben deshalb gegen diese Entscheidung des Landgerichts Konstanz Berufung eingelegt. Für die Berufungsverhandlung ist das OLG Karlsruhe zuständig", heißt es auf Nachfrage von FinanzBusiness von dort. Das Urteil des Landgerichts sei insofern nicht rechtskräftig.

Im Zweifel bis vor den BGH

Der Verbraucherzentrale kommt das entgegen, im Zweifel will man auch dort bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) ziehen: "An uns wird es nicht scheitern", sagt Niels Nauhauser, Spezialist für Finanzfragen bei der Verbraucherzentrale, zu FinanzBusiness. Denn eine höchstrichterliche Entscheidung würde die Durchsetzungskraft für Verbraucher erhöhen.

"Betroffene können mit Recht Erstattung der Entgelte verlangen. Ob die Institute das auch so sehen oder sich weigern, ist deren geschäftspolitische Entscheidung. Einfacher wird es natürlich sobald ein BGH-Urteil vorliegt", sagt Nauhauser.

Zudem ginge es in Karlsruhe dann nicht nur um den Einzelfall, sondern um den zugrunde liegenden Mustervertrag, den die Einzelinstitute als Basis verwenden. Da dies dann auch andere Banken des Sparkassenverbunds treffen würde, erwarten Experten im Umfeld des Verbraucherschutzes nicht, dass die Sparkasse bis zu dieser Instanz geht.

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