Die Greensill Bank ist für die BaFin voraussichtlich kein Fall für eine Abwicklung

Von der mit einem Moratorium belegten Greensill Bank geht aller Voraussicht nach keine systemische Gefährdung aus, sagt BaFin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch in einem Interview.
Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor Abwicklung bei der BaFin | Foto: Bernd Roselieb / BaFin
Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor Abwicklung bei der BaFin | Foto: Bernd Roselieb / BaFin

Die Bremer Greensill Bank, die kurz vor der Insolvenz steht, ist nach Ansicht von Thorsten Pötzsch kein Fall für eine Bankenabwicklung. Das sagte Pötzsch in einem Interview mit dem Handelsblatt.

Wenn von einem Institut keine systemische Gefährdung ausginge, würde ein Marktaustritt ohne Anwendung der Abwicklungsinstrumente stattfinden, erklärte er in dem Interview am Donnerstag. "Abwicklung darf kein Selbstzweck sein."

Bankenabwicklungen infolge von Corona

Im Gespräch mit dem Handelsblatt hielt er es jedoch für denkbar, dass es infolge der Coronakrise zu Bankenabwicklungen kommen kann. Zwar sei die Bankenbranche robuster als noch vor einigen Jahren. "Aber notleidende Kredite werden die Institute zunehmend belasten. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass es auch zu Abwicklungen kommen kann."

Europäische Ausnahmeregelung

Zwar könne eine Bank im Rahmen einer europäischen Ausnahmeregelung gerettet werden. Doch diese Vorgaben zur vorsorglichen Rekapitalisierung würden voraussetzen, dass das Institut solvent sei.

"Für Institute, deren Existenz wegen Altlasten gefährdet ist, gilt diese Ausnahme nicht", betont Pötzsch, der bei der BaFin für Bankenabwicklungen und den Kampf gegen Geldwäsche zuständig ist.

Es gelte zu prüfen, ob Corona für die Schieflage ausschlaggebend gewesen sei. "Die Gefahr von Trittbrettfahrern ist immanent", sagt er dem Handelsblatt. Die Abwicklung von systemrelevanten Banken in Schieflage müsse die Regel sein.

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