Gericht verurteilt Bank zum Schadensersatz wegen minimaler Kontoüberziehung

Die Bank sah sich dazu veranlasst, eine Kontoüberziehung in Höhe von 20 Euro der Schufa zu melden. Für die Richter war dies ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Dokumente zum Dispokredit (Themenbild) | Foto: picture alliance / Panther Media | Randolf Berold
Dokumente zum Dispokredit (Themenbild) | Foto: picture alliance / Panther Media | Randolf Berold

Das Landgericht Lüneburg hat eine Bank dazu verurteilt, einem Kunden wegen einer leichten und vorübergehenden Kontoüberziehung 1000 Euro Schadensersatz zu zahlen. Wie das Handelsblatt berichtet, hatte die Bank nach Auffassung der Richter gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen, weil es die Kredit-Auskunftei Schufa zu Unrecht über ein angeblich um 20 Euro überzogenes Konto informiert hat.

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger von der Bank einen Dispositionskredit erhalten. Diesen kündigte das Institut aus einem "wichtigem Grund" unter Setzung einer gewissen Frist und verwies dabei auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Zu diesem Zeitpunkt überschritt der Kläger den Dispo um 20 Euro. Nach Erhalt der schriftlichen Dispo-Kündigung glich der Kläger die überzogenen 20 Euro aus.

Urteil könnte als Blaupause dienen

Das Urteil (LG Lüneburg, Urteil v. 14.07.2020, Az. 9 O 145/19), das erst jetzt bekannt wurde, ist brisant, weil es als Blaupause für weitere Verfahren dienen könnte. "Das Urteil ist Wasser auf die Mühlen von Klägern und Verbraucheranwälten", sagte Tim Wybitul aus der Kanzlei Latham & Watkins dem Handelsblatt.

Gericht wollte auch Bagatellschäden entschädigt sehen

Anders als viele andere Gerichte halte das Gericht bei dem immateriellen Schaden eine Erheblichkeitsschwelle nicht für geboten, sondern wolle auch Bagatellschäden entschädigt sehen. "Es geht davon aus, dass Schadensersatz abschreckend wirken soll, was nur durch das Zusprechen hoher Schmerzensgelder erreicht werden könne", so Wybitul im Gespräch mit Handelsblatt.

 

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