
Die von der großen Koalition am Freitag beschlossene Frauenquote betrifft auch einige deutsche Bankinstitute. Der Entwurf auf den sich die Regierung geeinigt hat sieht vor, dass Unternehmen, die sowohl börsennotiert als auch paritätisch beaufsichtigt - also mindestens 2000 Angestellte haben - sind, bei einem Vorstand von vier Personen mindestens eine Frau dabei sein muss.
Die neue Regelung soll, so erfuhr es FinanzBusiness aus dem Bundesjustizministerium, wohl nicht mit einer harten Datumsgrenze versehen sein. Stattdessen werde es den Unternehmen auferlegt werden, bei der nächsten Berufung eine entsprechende Entscheidung zu fällen.
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