
"Bezahlen Sie einfach mit Ihrem guten Namen." Dieser ehemalige Werbespruch von American Express aus den 80er-Jahren klingt heute ebenso skurril wie "Bauknecht weiß, was Frauen wünschen", denn nur mit dem Namen und der im Reliefdruck geprägten Kreditkartennummer kommt man nicht mehr weit.
Ein Chip, eine PIN, beim Online-Banking auch der seit September 2019 vom Gesetzgeber vorgeschriebene zweite Faktor zusätzlich zum Passwort müssen es schon sein. Doch gerade dem Passwort scheint allmählich das letzte Stündlein zu schlagen. Denn nutzerfreundlich ist der Login etwa mit der Photo-TAN oder technisch generierten Einmal-Codes oder Tokens nicht unbedingt.
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