
Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, Vorsitzende der Abteilung für Europarecht an der Europa-Universität Flensburg, ordnet im Gespräch mit FinanzBusiness das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum EZB-Anleihekaufprogramm vom 5. Mai 2020 ein und erklärt, was nun auf die Bundesregierung zukommt. Sicher ist: Eine einfache Lösung des Konflikts zwischen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem obersten deutschen Verfassungsgericht wird es nicht geben.
FinanzBusiness: Was bleibt der EZB jetzt zu tun? Wie kann sie die Forderungen, die Karlsruhe aufstellt, umsetzen?
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