EU-Kommission will Banken mehr Spielraum zur Kreditvergabe lassen

Kommissionsvize Valdis Dombrovskis stellt Bankenpaket vor, bestehend aus "Interpretation" zu den EU-Regeln für Buchhaltung und Vorsorge und vorübergehender Ergänzung der EU-Bankenregeln.
Valdis Dombrovskis | Foto: picture alliance/ZUMA Press
Valdis Dombrovskis | Foto: picture alliance/ZUMA Press
DPA, Erhard Krasny, Ulrike Barth

Bürger und Unternehmen sollen in der Corona-Krise leichter an Kredite kommen - dafür will die EU-Kommission einige Regeln für Banken vorübergehend lockern. Kommissionsvize Valdis Dombrovskis stellte sein Bankenpaket am Dienstag in Brüssel vor.
 

Bis zu 450 Mrd. Euro zusätzlicher Darlehen
Wird es komplett umgesetzt, könnte es dieses Jahr nach Schätzungen seiner Behörde bis zu 450 Milliarden Euro zusätzlicher Darlehen ermöglichen.

"Wir unterstützen Haushalte und Firmen so sehr wir können, um die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus zu bewältigen", sagte Dombrovskis.

"Der Bankensektor kann hierzu einen großen Beitrag leisten. Damit Banken den Geldhahn nicht zudrehen und Haushalte und Unternehmen die benötigten Finanzmittel erhalten, schöpfen wir die Flexibilität der EU-Bankenvorschriften voll aus und schlagen gezielte gesetzliche Änderungen vor."

Mehr Spielraum bei Kreditvergabe

Das Paket beinhaltet einerseits eine "Interpretation" zu den EU-Regeln für Buchhaltung und Vorsorge und darüber hinaus eine vorübergehende Ergänzung der EU-Bankenregeln. Diese hätten nach der Finanzkrise dazu beigetragen, dass die Banken heute stabiler und auf Schocks besser vorbereitet seien, erklärte die Kommission.

Nun soll dem Vorschlag zufolge die Anwendung bestimmter Vorgaben zur Berechnung des Kapitals der Banken verschoben werden, damit sie mehr Spielraum zur Kreditvergabe bekommen.

Flexible Auslegung buchhalterischer Regeln

In der "Interpretations"-Hilfe unterstützt die EU-Kommission die flexible Auslegung von buchhalterischen Regeln durch andere Institutionen, etwa das Basel-Komitee, die europäische Bankenaufsicht EBA und die Europäische Zentralbank. Dabei geht es zum Beispiel um die Bewertung von Darlehen, die zeitweise nicht bedient werden.

Die EU-Kommission unterstützt darüber hinaus die Aufforderung an Banken, keine Dividenden auszuschütten und bei Boni zurückhaltend zu sein.

Zustimmung und Forderungen aus den Verbänden

Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) lobt die Kommissionsvorschläge zur Anpassung der Bankenverordnung, sie würden "zu Erleichterungen bei den Banken führen", so Iris Bethge-Krauß, Hauptgeschäftsführerin des VÖB.

Die Regelungen müssten jedoch ergänzt werden. "Es muss vor allem sichergestellt werden, dass die Banken gesunden Unternehmen in der Krise nicht eine schlechtere Bonitätsbewertung zuweisen müssen oder diese sogar als ausgefallen ansehen". so Bethge-Krauß.

Sonst könnten sich die Eigenkapitalanforderungen für Kredite an solche Unternehmen dramatisch erhöhen und die Spielräume der Banken zur Vergabe von Krediten massiv eingeschränkt werden.

Bethge-Krauß fordert, Ausstiegsszenarien zu planen und regulatorische Großprojekte wie Basel IV auf den Prüfstand zustellen.

"Insbesondere die mit dem Baseler Output-Floor verbundenen massiven Kapitalerhöhungen könnten dazu führen, dass sich die Wiedergenesung der Realwirtschaft dramatisch verzögert oder sogar die Konjunktur erneut kippt", sagt die VÖB-Hauptgeschäftsführerin.

Kommissionsvize Dombrovskis hatte betont an Implementierung von Basel III und dem Regelwerk festhalten zu wollen, das man nach der Finanzkrise aufgebaut hatte.

DK fordert weitere Diskussion

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) kritisiert, dass die "wenigen zielgerichteten Maßnahmen" im neuen Verordnungsvorschlag weitgehend eine frühere Umsetzung von Elementen der im vergangenen Jahr verabschiedeten Bankenverordnung vorsehen.

"Wir halten es aber für notwendig, dass nun im Gesetzgebungsverfahren - auch wenn es sich um ein beschleunigtes Verfahren handelt - einige weitere, dringende Regelungen diskutiert und nachjustiert werden können", so Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken als diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft.

Weitere Ausnahmen nötig

Neben der vorgeschlagenen Ausnahme von Zentralbankreserven, die aus Sicht der DK zeitnah und grundsätzlich von der Berechnung der Leverage Ratio hätten ausgenommen werden sollen, sollten auch staatlich garantierte Kredite (Förderkredite) explizit von der Berechnung der Leverage Ratio ausgenommen werden.

Nur so könne sichergestellt werden, dass Banken in der Lage seien die Förderkredite des Staates effizient an die Wirtschaft durchzuleiten.

Verschiebung bis zu einem Jahr gerechtfertigt.

Auch Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), begrüßt zwar, dass die Erleichterungen das Kreditangebot sicherstellen.

"Das Vorziehen der Erweiterung des Kapitalunterstützungsfaktors für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist hierfür ein gutes Signal.“

Nach Ansicht des DSGV sollten aber die Teile der CRR II/CRD V, die ab Dezember 2020 in Kraft treten sollen, verschoben werden. Dies betreffe insbesondere die Überarbeitung der Großkreditregelungen oder die Konsolidierungsvorschriften.

Je nachdem, wie sich die Krise in den nächsten Wochen weiterentwickelt, könne gar eine Verschiebung um ein Jahr gerechtfertigt sein.

MEHR: Übersicht über das Maßnahmenpaket

EU-Kommission stellt Basel-IV infrage - Bericht

COVID-19-Pandemie verändert die Kreditvergabepolitik der Banken

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