EU-Kommission stellt Basel-IV infrage - Bericht
Um die Kreditvergabe an Haushalte und Unternehmen in der Covid-19-Pandemie sicher zu stellen, will der EU-Finanzministerrat falls nötig auch legislative Maßnahmen ergreifen. Konkret geht es um Erleichterungen bei den Eigenkapitalvorschriften an denen die zuständige Generaldirektion Fisma der EU-Kommission bereits arbeitet, wie das Handelsblatt berichtet.
So soll die Einführung der obligatorischen Verschuldungsquote verschoben und die EU-Eigenkapitalverordnung CRR entsprechend geändert werden. Die EU-Kommission reagiert damit auf die Entscheidung des Baseler Interbanken-Ausschusses, die finalen Elemente der Basel-III-Reform um ein Jahr auf 2023 zu verschieben.
Basel-IV soll verschoben werden
Zudem will die EU-Kommission die Umsetzung der Capital Requirements Directive (CRD IV) und die zugehörige Verordnung (CRR) verschieben.
Im letzten Teil der Basel-III-Reform geht es um die Einschränkung der internen Modelle, mit denen europäische Banken die Bonität vieler mittelständischer Unternehmen bewerten. Der Baseler Ausschuss hatte empfohlen, die Nutzung dieser internen Modelle mit einer Untergrenze, dem sogenannten Output-Floor, zu begrenzen.
Die Relevanz der Reform müsse neu diskutiert werden, schreibt die Kommission zur Begründung. Die Banken hatten immer schon davor gewarnt, dass der letzte Teil von Basel III, in der Geldbranche auch Basel IV genannt, eine Kreditklemme auslösen könnte. Betroffen wären mittelständische Unternehmen, die aus Kostengründen kein externes Kreditrating anfertigen lassen.
Weitere Erleichterungen geplant
Die Fisma plant darüber hinaus den Banken früher als bisher geplant zu erlauben, die im Zuge der Digitalisierung massiv ausgebaute Software als Vermögensbestandteil zu werten und dem Eigenkapital zuzurechnen. Damit könnte bei den Banken zusätzliches Kapital für die Kreditvergabe frei werden.