
Am 13. April dieses Jahres hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden in einem Rechtsstreit über die Zinszahlungen bei Prämiensparverträgen erstmals eine Methode zur Berechnung der Zinsen festgelegt. Entgegen den Erwartungen fiel das Urteil des zuständigen 5. Zivilsenats des OLG nicht in einem der von der Verbraucherzentrale Sachsen angestrengten Musterverfahren sondern in einer Einzelklage. Das ”Handelsblatt” hatte zuerst darüber berichtet.
Entscheidung des OLG zu Referenzzinssatz
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