Das Finanzgericht teilte dies mit, ohne weitere Einzelheiten zu dem Fall zu nennen: Eine Revision werde nicht zugelassen. Es bestehe aber die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof.
Nach dpa-Informationen geht es um eine Klage der Warburg-Bank, mit der diese Steuerrückforderungen des Fiskus für die Jahre 2007 bis 2011 in Höhe von insgesamt 155 Mio. Euro für unrechtmäßig erklären lassen wollte.
Die Bank hatte diese Summe nach eigenen Angaben 2020 gezahlt und damit alle Forderungen ausgeglichen - zugleich aber angekündigt, rechtlich dagegen vorzugehen.
Finanzsenator Dressel: Steuergeheimnis zählt
Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD), der sich mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht zu Einzelheiten äußern wollte, nannte die Entscheidung des Finanzgerichts einen ”Meilenstein in der Rechtsprechung zu den Cum-Ex-Verfahren” in Hamburg.
”Dass die Klage durch das Finanzgericht im Cum-Ex-Verfahren abgewiesen wurde, bestätigt vollumfänglich die Rechtsauffassung der Hamburger Steuerverwaltung in diesem Verfahren”, sagte er. ”Die geltend gemachte Steuerforderung war berechtigt, unsere Steuerverwaltung hat rechtmäßig gehandelt und im Ergebnis Schaden von den Steuerzahlern abgewendet.”