Kanzleramtsminister Schmidt sagt im 'Cum-Ex'-Ausschuss aus

Geprüft wird auch, ob der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz möglicherweise auf die steuerliche Behandlung der Warburg Bank Einfluss genommen hat.
Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt | Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt | Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
dpa

Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt und die Büroleiterin von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) werden am heutigen Freitag im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zum ”Cum-Ex”-Skandal aussagen. Beide gelten als enge Vertraute des Kanzlers. Schmidt ist seit rund 20 Jahren an der Seite von Scholz, als Staatsrat auch in dessen Zeit als Hamburger Bürgermeister.

Treffen zwischen Scholz und Olearius im Mittelpunkt

Der Untersuchungsausschuss will den Vorwurf einer möglichen Einflussnahme führender SPD-Politiker auf die steuerliche Behandlung der in den Skandal verwickelten Warburg Bank klären. Konkret geht es um Treffen des damaligen Bürgermeisters Scholz mit den Bank-Gesellschaftern Christian Olearius und Max Warburg 2016 und 2017. Gegen Olearius wurde da bereits wegen Steuerbetrugs in Zusammenhang mit ”Cum-Ex”-Geschäften ermittelt.

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Nach den ersten Treffen ließ die Hamburger Finanzverwaltung 2016 eine Rückforderung zu unrecht erstatteter Kapitalertragssteuern in Höhe von 47 Mio. Euro gegen die Bank zunächst in die Verjährung laufen. 2017 waren dann weitere 43 Mio. Euro erst auf Druck des Bundesfinanzministeriums kurz vor Eintritt der Verjährung eingefordert worden.

Jede Einflussnahme ausgeschlossen

Scholz hatte die Treffen bei seinen zwei Vernehmungen vor dem Ausschuss eingeräumt, aber angegeben, sich an Gesprächsinhalte nicht erinnern zu können. Zuletzt hatte er Mitte August noch einmal jede Einflussnahme auf das steuerliche Verfahren ausgeschlossen.

Bei ”Cum-Ex”-Geschäften wurden Aktienpakete von mehreren Beteiligten rund um den Dividendenstichtag mit (”cum”) und ohne (”ex”) Ausschüttungsanspruch hin und her verschoben. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden.

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