Direktvergabe von Aufträgen durch Apobank-Vorstand war rechtmäßig

Durfte der Vorstand der Apobank Aufträge an Berater ohne Ausschreibung vergeben? Er durfte. Das hat ein externes Gutachten im Auftrag des Aufsichtsrats bestätigt.
Die Apobank. | Foto: picture alliance/Bildagentur-online
Die Apobank. | Foto: picture alliance/Bildagentur-online

In der Politik heißt es oft, wenn man mit genügend Dreck wirft, wird schon irgend etwas hängen bleiben. Sollte dies die Intention interessierter Kräfte in der Apobank, Deutschlands größter genossenschaftlicher Bank, gewesen sein, dürften diese ihr Ziel erreicht haben.

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