"Wir begrüßen die Änderungen, weil sie die Transparenz verbessern und den Schutz der Anleger stärken", sagt Jens Tolckmitt

Die Erweiterung des deutschen Pfandbriefgesetzes ist nach den Worten des Hauptgeschäftsführers des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (VDP) eine Minimalharmonisierung. Das heißt, der nationale Gesetzgeber kann über die europäischen Vorgaben hinaus gehen.
VDP-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. | Foto: VDP
VDP-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. | Foto: VDP

Am 8. Juli sind einige Änderungen am deutschen Pfandbriefgesetz (PfandBG) in Kraft getreten. Das Gesetzeswerk wird damit weiter an die europäische Gesetzgebung angenähert. Eingeführt werden beispielsweise neue Regelungen für die Überdeckung sowie ein neuer europäischer Bezeichnungsschutz.

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