Nach einer erneuten Bewährungsstrafe im Zusammenhang mit der sogenannten Miesbacher Sparkassenaffäre legt der ehemalige Vorstandschef der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee Revision ein. Dafür habe man sich nach ausführlicher Diskussion entschieden, teilte der Anwalt von Georg Bromme der Deutschen Presse-Agentur mit.
Er wolle nun zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, gehe aber davon aus, dass auch die Staatsanwaltschaft ihrerseits Revision einlegen werde.
Unterschiedliche Strafen
In einem neuen Prozess um teure Geschenke auf Kosten der Kreissparkasse hatte das Landgericht München II Bromme vor einer Woche erneut wegen Untreue verurteilt. Der ehemalige Vorstandschef bekam allerdings mit einem Jahr und acht Monaten eine um zwei Monate höhere Strafe als im ersten Prozess. Der Ex-CSU-Landrat und frühere Aufsichtsratschef Jakob Kreidl hingegen erhielt erneut elf Monate. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess allerdings höhere Haftstrafen verlangt.
Wieder Bewährungsstrafen in Miesbacher Sparkassenaffäre
Der lockere Umgang mit den Sparkassen-Geldern hatte vor knapp zehn Jahren für erheblichen Wirbel gesorgt. Für Zehntausende Euro reiste man in Fünf-Sterne-Hotels und genoss einen ”James-Bond-Ausflug” mit Gondelfahrt, man lud zu einer Geburtsparty, trank Hunderte Euro teuren Wein, spendierte Beauty-Anwendungen für Ehefrauen.
Bromme und Kreidl mussten sich schon zuvor einmal wegen der Affäre um teure Geschenke, luxuriöse Reisen und Geburtstagspartys auf Kosten der Bank verantworten. Bromme und die Staatsanwaltschaft hatten gegen das damalige Urteil Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2021 die Urteile des Landgerichts weitgehend. Bei einigen Vorwürfen aber sahen die Karlsruher Richter erneuten Verhandlungsbedarf.
Miesbacher Sparkassenaffäre wird neu aufgerollt