Unter die sogenannte Miesbacher Sparkassenaffäre wird noch kein Schlussstrich gezogen: Das Landgericht München II muss einzelne Aspekte aus dem Untreue-Komplex um Geldgeschenke und teure Reisen noch einmal verhandeln. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag.
Je nach Ausgang könnte sich dann auch das Strafmaß ändern, erklärte eine BGH-Sprecherin.
Urteil des Landgerichts liegt zwei Jahre zurück
Das Gericht hatte den Ex-Sparkassenchef Georg Bromme und den früheren CSU-Landrat und Verwaltungsratsvorsitzenden Jakob Kreidl im April 2019 zu eineinhalb Jahren beziehungsweise elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Bromme und die Staatswaltschaft legten Revision ein. Während die Anklagebehörde höhere Strafen und die Rücknahme von Teil-Freisprüchen fordert, möchte Bromme eine geringere Strafe.
Unter Bromme als Vorstandschef soll die Kreissparkasse über Jahre hinweg teure Reisen in Fünf-Sterne-Hotels, sowie Einladungen und Geschenke für Kommunalpolitiker und Verwaltungsräte mitfinanziert haben.
In einem Fall gab es auch Geld für einen Schießstand in Tirol. Bromme und Kreidl waren als Hauptverantwortliche angeklagt. Laut Mitteilung des BGH ging es in dem Verfahren um einen Gesamtschaden von rund 250.000 Euro.