Bundesgerichtshof verhandelt über Miesbacher Sparkassenaffäre

Der Fall hat 2018 bundesweit für Aufsehen gesorgt. Im Fokus standen der ehemalige Chef der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee und deren Verwaltungsratsvorsitzender - und der Vorwurf der Untreue. Das BGH rollt die Sache neu auf.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe | Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe | Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
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Reisen, Geschenke und Geld für einen Schießstand: Die Miesbacher Sparkassenaffäre wird am Dienstag vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt.

Das Landgericht München II hatte im April 2019 den Ex-Vorstandschef Georg Bromme sowie den einstigen CSU-Landrat und Verwaltungsratsvorsitzenden Jakob Kreidl zu Bewährungsstrafen verurteilt. Bromme bekam wegen Untreue eineinhalb Jahre. Kreidl, der Verwaltungsratsvorsitzender war, erhielt wegen Untreue elf Monate.

Reisen, Einladungen, Geschenke

Unter Bromme als Vorstandschef soll die Kreissparkasse über Jahre hinweg teure Reisen in Fünf-Sterne-Hotels, Einladungen und Geschenke für Kommunalpolitiker und Verwaltungsräte mitfinanziert haben. In einem Fall gab es auch Geld für einen Schießstand in Tirol. Bromme und Kreidl waren als Hauptverantwortliche angeklagt.

Im Laufe des Verfahrens waren viele Anklagepunkte fallengelassen worden. Die Staatsanwaltschaft wollte allerdings für Bromme zweieinhalb Jahre Haft - und damit eine Gefängnisstrafe. Für Kreidl hatte sie ein Jahr und vier Monate gefordert. Das Gericht wertete zugunsten der Angeklagten, dass sie sich nicht persönlich bereichert hatten, sich entschuldigten und einen Teil des Schadens mit Zahlungen an die Sparkasse wiedergutmachten.

Die Anwälte hatten höchstens neun Monate Haft auf Bewährung in Brommes Fall und eine Strafe von unter einem Jahr für Kreidl gefordert. Bromme und die Staatswaltschaft legten Revision ein.

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